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Geschichte der Pädagogik an der Universität Zürich

Die Nachfolger von Richard Avenarius und Andreas Ludwig Kym - Disziplinengeschichte anhand der Denomination von Lehrstühlen

Abstract

Die disziplinäre Verselbständigung der Pädagogik an der Universität Zürich lässt sich anhand verschiedener Beispiele nachzeichnen. Entwicklungen sind sowohl in den inhaltlichen Strukturen der Vorlesungsverzeichnisse der Universität – d.h. in der Zunahme und Ausdehnung pädagogischer Veranstaltungen – wie auch in den Promotionsordnungen zu erkennen (vgl. Artikel „Das Verhältnis Philosophie, Pädagogik und Psychologie im ausgehenden 19. Jahrhundert“). Der Aushandlungsprozess zwischen den Disziplinen Pädagogik, Psychologie und Philosophie und deren Entwicklung hin zu eigenständigen Fachbereichen lässt sich zudem bei den Denominationen von einzelnen Lehrstühlen beobachten.

An der Universität Zürich versuchten verschiedene Kräfte bis in die späten 1940er-Jahre die Einrichtung von Ordinariaten für Psychologie und Pädagogik zu verhindern. Je nach Ausgangslage waren es die Bildungspolitik, die philosophische Fakultät oder einzelne Exponenten, welche sich gegen die Einrichtung definitiver Lehrstühle sperrten. In den  Berufungsentscheiden sowie den Denominationen der Lehrstühle und den dazugehörenden Lehraufträgen werden diese Aushandlungsprozesse sichtbar. Die Pädagogik war im 19. Jahrhundert zunächst den Lehrstühlen für Philosophie zugeordnet; erst durch die Beförderung von Hans Stettbacher im Jahr 1946 wurde ein eigenständiges Ordinariat für Pädagogik geschaffen. Pädagogische Veranstaltungen im Rahmen der Sekundarlehrer/-innenausbildung gehörten demnach bis Mitte des 20. Jahrhunderts in den Zuständigkeitsbereich philosophischer Lehrstühle (Criblez 2011; Maercker 2007a, 2007b; Rüegsegger 1986).

Geschichte der Lehrstühle für Philosophie, Pädagogik und Psychologie an der Universität Zürich 1856–1945
Geschichte der Lehrstühle für Philosophie, Pädagogik und Psychologie an der Universität Zürich 1856–1945 (Rüegsegger 1986, S. 37).

Richard Avenarius und Andreas Ludwig Kym standen am Beginn einer Reihe von Professoren  der Universität Zürich, deren Lehraufträge neben dem Schwerpunkt Philosophie auch die Beschäftigung mit der allgemeinen Psychologie und allgemeinen Pädagogik umfassten (Criblez 2011; Rüegsegger 1986). Der Tod von Richard Avenarius, Professor für Induktive Philosophie, am 18. August 1896 läutete eine Umbruchphase innerhalb der Philosophie an der Universität Zürich ein, die von diversen Berufungsverfahren geprägt war. Mit dem Hinscheiden von Andreas Ludwig Kym, Professor für Spekulative Philosophie, wurde dieser Umbruch ab 1900 weiter verstärkt.

Die Pädagogik als Stiefkind der Philosophie

Der Lehrstuhl des 1896 verstorbenen Richard Avenarius blieb vorerst unbesetzt. Den Vorschlag der philosophischen Fakultät, Hugo Münsterberg zu berufen, wies der Regierungsrat im Herbst 1896 mit Verweis auf knappe Finanzmittel zurück (StAZH MM 3.10 RRB 1896). Die Fakultät gelangte daraufhin mit einem Gesuch zur Neubesetzung an den Regierungsrat. Sie begründete dieses mit der durch die Professoren Friedrich Albert Lange, Wilhelm Wundt, Wilhelm Windelband und zuletzt Richard Avenarius erlangten Bedeutung des Lehrstuhls. Zudem litt der Inhaber des ersten philosophischen Ordinariats, Andreas Ludwig Kym, „unter beständiger Kränklichkeit“ (StAZH MM 3.11 RRB 1897/0263). Weiter verwies die Fakultät auf die wissenschaftlichen Entwicklungen, welche zu einer „Ausdehnung“ der philosophischen Disziplinen geführt hätten und die Notwendigkeit zweier Professuren mit sich zögen: „Insbesondere die Erkenntnistheorie und die Psychologie der modernen Richtung verlangen eine solche Vertrautheit mit den Naturwissenschaften in den verschiedensten Richtungen, daß dadurch eine Persönlichkeit vollständig absorbirt [sic!] wird“ (StAZH MM 3.11 RRB 1897/0263). Erziehungsdirektion und Erziehungsrat unterstützten das Gesuch. An der Sitzung vom 11. Februar 1897 beschloss der Regierungsrat, den Lehrstuhl auf das Sommersemester 1897 neu zu besetzen, allerdings vorerst nur mit einem Extraordinariat. Für die Finanzierung sollte auf den Hochschulfonds zurückgegriffen werden. Rund drei Monate später wurde der Wundt-Schüler Ernst Meumann als Extraordinarius für induktive Philosophie und – neu – allgemeine Pädagogik ernannt. In einem Empfehlungsschreiben hob Wilhelm Wundt die Eignung Meumanns für diese Aufgabe hervor:

„Die psychologischen Arbeiten des Herrn Dr. Meumann sind nach meiner Meinung unbedingt die vorzüglichsten Einzeluntersuchungen, die seit einer Reihe von Jahren erschienen sind. Seine Arbeit über den Rhythmus gibt zugleich nach der Seite der Aesthetik und Methodik wertvolle Aufschlüsse. Meumann hat auch über Themata aus der Geschichte der Philosophie gern gehörte und besuchte Vorlesungen gehalten“ (Wundt, zitiert nach StaZH MM 3.11 RRB 1897/1014).

Dass an der Universität Zürich mit Ernst Meumann und Andreas Ludwig Kym zwei philosophische Lehrstühle besetzt und unterhalten wurden, war freilich nicht selbstverständlich. Der Rücktritt von Andreas Ludwig Kym 1899 vom ersten philosophischen Ordinariat lösten denn auch eine mehrere Jahre andauernde Debatte um die Notwendigkeit und Rechtfertig zweier philosophischer Lehrstühle aus. Die Forderung nach zwei Lehrstühlen basierte einerseits auf der Ansicht, dass dem Extraordinarius Meumann mit der Verpflichtung, Pädagogik zu lesen, so viel zusätzliche Arbeit abverlangte, dass es „undenkbar“ sei, „ihm auch noch die ganze Geschichte der Philosophie, die Metaphysik und Religionsphilosophie“ zuzumuten (StAZH MM 3.13 RRB 1899). Zudem waren zwei Lehrstühle an den Universitäten Deutschlands zu dieser Zeit Usus. Trotz diesen Argumenten hielt der Erziehungsrat dagegen und sprach sich gegen die Besetzung eines zweiten Lehrstuhls aus. Er begründete seine Ablehnung damit, dass „zur Zeit das Bedürfnis zur Besetzung desselben nicht dringlich sei“ (StAZH MM 3.13 RRB 1899) – insbesondere, da Andreas Ludwig Kym einen Teil seiner Vorlesungen als Honorarprofessor weiterhin abhielt. Der Regierungsrat pflichtete dem Erziehungsrat zwar bei , beförderte aber Ernst Meumann zum ordentlichen Professor für systematische Philosophie, Geschichte der Philosophie und allgemeine Pädagogik.
Der Tod von Andreas Ludwig Kym im Jahre 1900 war Anlass für eine neuerliche Forderung der philosophischen Fakultät nach einem zweiten philosophischen Lehrstuhl: „Infolge der hiedurch veränderten Sachlage beauftragte die Erziehungsdirektion die philosophische Fakultät 1. Sektion ihre Vorschläge über die Wiederbesetzung des vakanten Lehrstuhls einzureichen“ (MM 3.14 RRB 1900). Hauptargument blieb die Ressourcenfrage, denn Meumann alleine sei „es schon quantitativ unmöglich, auch nur das Minimum der in der Verordnung vom 15. Herbstmonat 1877 vorgeschriebenen Vorlesungen über philosophische Fächer zu halten“ (StAZH MM 3.14 RRB 1900). Das Wachstum der Philosophie als Disziplin verstärkte den Wunsch respektive die Ansicht der Notwendigkeit zur Schaffung eines zweiten Lehrstuhls.  Bei diesem Anlauf stiess die Forderung der philosophischen Fakultät auch auf übereinstimmende Ansicht des Erziehungsrates: Heinrich Maier wurde in der Folge zum  ausserordentlichen Professor für Philosophie (vorzugsweise Geschichte der Philosophie, Logik, Metaphysik und Erkenntnistheorie nebst Übungen über Geschichte der Philosophie im philosophischen Seminar) ernannt. Er trat somit die Nachfolge von Andreas Ludwig Kym an. (StAZH MM 3.14 RRB 1900).  
Der inhaltliche Lehrbereich von Maier erweiterte sich ein Jahr später um die Vorlesungen über die Geschichte der Pädagogik, welche zuvor von Otto Hunziker abgehalten wurden. Als die philosophische Fakultät erfuhr, dass Maier an die Universität in Göttingen berufen werden könnte, beschloss der Regierungsrat, Maier zum ordentlichen Professor zu befördern, um ihn an der Universität zu halten. Dieser Umstand verhalf der Universität Zürich somit zu einem zweiten philosophischen Ordinariat. Der „seit 1871 bestehende und nur vorübergehend infolge bestimmter Umstände unterbrochene Zustand“ wurde also wiederhergestellt (StAZH MM 3.15 RRB 1901/1535). Neben der Geschichte der Philosophie zählte fortan auch diejenige der Pädagogik zur Denomination des Lehrstuhls.
Einem Ruf an die Universität Tübingen folgend, verliess Heinrich Maier die Universität Zürich ein knappes Jahr später dennoch (StAZH MM 3.16 RRB 1902/1481). Mit Gustav Störring folgte 1902 ein weiterer Wundt-Schüler auf den an der Universität Zürich frei gewordenen zweiten philosophischen Lehrstuhl. Zwar habilitierte er sich 1896 in Philosophie und hielt Vorlesungen zur Geschichte der Philosophie, Logik, Erkenntnistheorie und Ethik, veröffentlichte aber vorwiegend psychologische Schriften, was wie folgt quittiert wurde: „Die Schriften Störrings zeigen bisher noch nicht dieselbe Vielseitigkeit wie seine Vorlesungen; sie genügen aber, um ihn als Systematiker wie als Historiker zu legitimiren [sic!]“ (MM 3.16 RRB 1902/1566). Störring wurde gleichzeitig als Ordinarius für Systematische Philosophie, allgemeine Pädagogik und experimentelle Psychologie berufen.
Mit der definitiven Etablierung eines zweiten Lehrstuhls in Philosophie/Pädagogik und dessen neuen Denomination war die Pädagogik nun beiden Professuren angegliedert und erhielt somit mehr Gewicht. Die sechs Jahre dauernde Debatte um die Anzahl philosophischer Lehrstühle an der Universität Zürich belegt die noch wenig fortgeschrittene  Entwicklung der Disziplinen Psychologie und Pädagogik an der Universität Zürich (andernorts, wie z.B. der Universität Leipzig mit dem von Wilhelm Wundt gegründeten Psychologischen Laboratorium, waren die beiden Fachrichtungen bereits stärker etabliert. Fehlende Ressourcen verhinderten die weitere Differenzierung unterschiedlich ausgerichteter Lehrstühle.

Der Aufschwung der Psychologie

Im Sommer 1905 folgte Meumann einer Berufung an die Universität Königsberg und verliess Zürich (StaZH MM 3.19 RRB 1905/1210). Bereits im September desselben Jahres erfolgte auf Wunsch der philosophischen Fakultät – „in Anbetracht der Bedeutung der Disziplin für unsere Universität“ – die Neubesetzung des Lehrstuhls. Als Kandidaten standen Friedrich Schumann und der Wundt-Schüler Gottlob Friedrich Lipps zur Wahl; die Entscheidung fiel letztendlich zugunsten von Schumann. In Philosophie habilitiert, hatte Schumann zu jenem Zeitpunkt bereits verschiedenste psychologische Schriften veröffentlicht und sich mit der experimentellen Pädagogik und Psychologie beschäftigt. Die philosophische Fakultät anerkannte weiter, dass „Schumann die psychologischen Forschungsmethoden vollständig beherrscht“ und „in der Psychologie bereits eine geachtete Stellung“ einnehme (StaZH MM 3.19 RRB 1905/1473). Lipps hingegen wurde von Wundt zwar als „erste[r] mathematischen[r] Psychophysiker“ bezeichnet, allerdings sprach aus Sicht der philosophischen Fakultät gegen ihn, dass er sich mit dem Bereich der experimentellen Pädagogik und Psychologie nicht gleich „vielseitig“ wie Schumann beschäftigt hat und zudem eine kürzere akademische Lehrtätigkeit vorweisen konnte. Schumann wurde also auf Oktober 1905 als ordentlicher Professor für Systematische Philosophie, allgemeine Pädagogik und experimentelle Psychologie  berufen und übernahm die Leitung des von Meumann aufgebauten psychologischen Laboratoriums. Nur fünf Jahre später verliess Schumann einem anderen Ruf folgend die Universität Zürich bereits wieder  (StAZH MM 3.24 RRB 1910/0305), worauf  Gustav Störring die Professur sowie Leitung des psychologischen Laboratoriums übernahm. Im Protokoll des Regierungsrats wird festgehalten: „Schon beim Weggang des Herrn Prof. Meumann sei es Herrn Prof. Störring von der Fakultät aus nahe gelegt worden, die Psychologie zu übernehmen. Aus Rücksicht auf Arbeiten aus dem Gebiete der Geschichte der Philosophie hätte er damals vorgezogen, bei seinem Lehrgebiet zu bleiben“ (StAZH MM 3.24 RRB 1910/0546). Infolge des Wechsels von Störring blieb der Lehrstuhl für Philosophie mit Lehrauftrag  Philosophie, Geschichte der Philosophie, Logik, Metaphysik, Erkenntnistheorie und Geschichte der Pädagogik vorübergehend unbesetzt. Fünf Jahre später, im März 1910, erfolgte durch die Wahl von Willy Freytag als Extraordinarius die Wiederbesetzung des Lehrstuhls. Die Umwandlung vom Ordinariat zu einem Extraordinariat erfolgte, „auch um freie Hand zu behalten, eventuell in absehbarer Zeit auf die Frage der Schaffung einer besondern Professur für Pädagogik einzutreten“ (StAZH MM 3.24 RRB 1910/0547). Ihre Umsetzung fand diese Idee allerdings nie. Vielmehr rückte ein Ausbau der Disziplin Psychologie in den Fokus der Philosophischen Fakultät und es kam zu einer klaren inhaltlichen Trennung zwischen den beiden Lehrstühlen und deren psychologischer resp. philosophisch-historischer Ausrichtung.
Aufgrund der neustrukturierten inhaltlichen Zuständigkeitsbereiche Lehrstühle – und dadurch steigendem Lehrumfang – wurde Willy Freytag 1911 vom Extraordinarius befördert. Zur selben Zeit wurde auch Arthur Wreschner, Assistent am psychologischen Laboratorium, zum ausserordentlichen Professor ernannt. Dadurch waren neu zwei Lehrstühle psychologisch ausgerichtet, was den Bedeutungszuwachs der psychologischen Disziplin innerhalb der Philosophischen Fakultät verdeutlicht. (StAZH MM 3.24 RRB 1910/0548).

Die Dominanz der Psychologie

Die Wegberufung Gustav Störrings an die Universität Strassbourg 1911 (StAZH MM 3.25 RRB 1911/1490) und die anschliessende Wahl von Gottlob Friedrich Lipps zum neuen Lehrstuhlinhaber löste einen Konflikt zwischen Arthur Wreschner und Lipps aus, der den Regierungsrat und die Universität Zürich über 10 Jahre lang in Anspruch nahm. Ausgelöst wurde er durch die Ernennung Wreschners zum Nachfolger von Störring als ordentlicher Professor für Systematische Philosophie, allgemeine Pädagogik und experimentelle Psychologie. Seine fächerübergreifenden Kenntnisse versprachen eine grosse Vielfältigkeit in Forschung und Lehre, weshalb er Lipps vorgezogen wurde. Die Differenzen zwischen den beiden Professoren führten in der Folge gar soweit, dass Lipps als Leiter des psychologischen Laboratoriums die Aberkennung von Wreschners Assistenz am psychologischen Laboratorium resp. seines darauf begründeten Professorentitels aussprach. Damit zeigte sich die philosophische Fakultät aber nicht einverstanden: „Mit einer derartigen unverdienten und ungerechten Degradation wäre aber weder der Fakultät und der Universität, noch den Behörden gedient“ (StAZH MM 3.27 RRB 1913/1441). Obschon die Hochschulkommission weiterhin keinen Bedarf an einer dritten philosophischen Professur sah, nahm sie die „Lehrerfolge“ bzw. die offenbar zufriedenstellende Zahl der Hörer/innen in den Vorlesungen von Wreschner zur Kenntnis und sprach Wreschner ein Extraordinariat zu. Allerdings „in der Meinung, daß es sich um eine ausschließlich persönliche Professur handle und dadurch in keiner Weise die Schaffung einer weiteren Professur für Philosophie präjudiziert werde“ (StAZH MM 3.27 RRB 1913/1441). Der Lehrauftrag Wreschners erweiterte sich um „Vorlesungen aus dem Gebiete der Psychologie, vornehmlich auf physiologischer Grundlage unter besonderer Berücksichtigung der Physiologie und Psychologie der Stimme und der Sprache“ (StAZH MM 3.27 RRB 1913/1441). Ende Juli 1914 kam es schliesslich zu einer Vereinbarung zwischen den beiden Professoren, die auf der Verpflichtung Wreschner beruhte, keine Studierende für Doktorarbeiten anzunehmen oder Hauptfachprüfungen in Psychologie abzunehmen (UAZ AB 1914). Sechs Jahre später zog Wreschner sein Einverständnis allerdings zurück und verlangte für sein Extraordinariat die gleichen Rechte wie für etatmässige Extraordinariate, d.h. nebst finanziellen Zusprüchen auch eine Prüfungsberechtigung (UAZ AB 1923). Aus diesen neuerlichen Verhandlungen rund um das Verhältnis der beiden Professuren des psychologisch ausgerichteten Lehrstuhls resultierte eine Neudefinition von Wreschners Lehrauftrag: „Physiologische Psychologie“. Wreschner selbst hielt allerdings fest, „daß es sich in keiner Weise um eine Änderung der Sachgebiete seines bisherigen Lehrauftrages handle“ (StAZH MM 3.37 RRB 1923).

Die Rückkehr zur Philosophie und Aufschwung der Pädagogik

Zu Beginn der 1930er-Jahre kam es zu einem weiteren Umbruch im Bereich der Philosophie: 1931 verstarb Gottlob F. Lipps, 1932 schied Arthur Wreschner aus dem Leben und 1933 verliess Willy Freytag die Universität Zürich.
Als Nachfolger von Gottlob F. Lipps wurde der Philosoph Eberhard Grisebach berufen. Die philosophische Fakultät argumentierte dezidiert gegen die Wiederbesetzung des Lehrstuhls durch einen Psychologen. Sie stellte die „noch nie so wie heute umkämpften allgemeinen Probleme der Kultur, der Wissenschaft, der Ethik, zu deren innerer Verarbeitung die studierende Jugend geführt werden muß“ in den Fokus der Argumentation und folgerte daraus, dass der zukünftige Inhaber der Professur  zunächst die „allgemeinen geistigen Grundlagen“ der Studierenden zu fördern habe (StAZH MM 3.45 RRB 1931). Aus diesem Grund sollten beide philosophischen Lehrstühle „in allererster Linie für Philosophie und Pädagogik bestimmt sein“ und  „zwei verschiedene Erscheinungsformen des philosophischen Denkens aufzeigen“ (StAZH MM 3.45 RRB 1931). In Bezug auf die Psychologie hält die philosophische Fakultät fest: „Die Psychologie, die sich lange Zeit zu große Rechte angemaßt hat, muß wieder zu einer philosophischen Teildisziplin werden“ (StAZH MM 3.45 RRB 1931). Mit Eberhard Grisebach wurde ein Philosoph mit starkem Bezug zur Pädagogik berufen. In der neuen Denomination seines Lehrstuhls lässt sich die vorangegangene Argumentation ablesen: Philosophie und Pädagogik (einschliesslich Psychologie). 1934 folgte mit der Beförderung Karl Dürrs zum Extraordinarius für Logik, Erkenntnistheorie und Geschichte der neueren Philosophie die Neubesetzung des von Willy Freytag verlassenen Lehrstuhls. Dieser Ausbau der Philosophie an der Universität Zürich zog eine Umorientierung der Ausrichtung mit sich: Die von Willy Freytag ebenfalls behandelte Geschichte der Pädagogik wurde an Hans Stettbacher übertragen, der seit 1925 als ausserordentlicher Professor „Methodik und Didaktik der Unterrichtsfächer der Volksschule“ lehrte (StAZH MM 3.39 RRB 1925/0504). Psychologische Lehrinhalte wurden Dozierenden verschiedener Fachbereiche übertragen: „Die Aufgaben, die der Psychologie an der Universität gestellt sind, erfordern keinen besondern Lehrstuhl mehr. Diese Disziplin erscheint durch die drei Extraordinariate für Volks- und Mittelschuldidaktik und Heilpädagogik und die Zuweisung der allgemeinen Psychologie zu einem der beiden philosophischen Lehrstühle als hinreichend ausgebaut“ (StAZH MM 3.49 RRB 1934/3020).
Auf Seiten der Studentenschaft wuchsen jedoch der Wunsch und das Bedürfnis nach gezielter  pädagogischer und psychologischer Bildung. Mit der Beförderung von Jules Suters zum persönlichen Extraordinarius für systematische Psychologie wurde dieser Forderung Rechnung getragen (Jules Suter hielt fortan die Übungen in Psychologie für angehenden Primarlehrer/innen ab).  
Die zunehmende Übertragung von spezifischen Lehraufträgen an Privatdozenten und ausserordentliche Professoren ad personam – nicht zuletzt im Rahmen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung – bereitete der Verselbständigung der Pädagogik den Weg.

Die Abspaltung der Pädagogik

Das erste von der Philosophie unabhängige Ordinariat für Pädagogik war nach dem Tod von Eberhard Grisebach (1945) Tatsache. Es wurde in der Folge von Hans Stettbacher (Ordinarius ad personam für allgemeine Pädagogik, Geschichte der Pädagogik und Didaktik des Sekundarschulunterrichts) bis zu dessen altersbedingtem Rücktritt 1948 geleitet. Sein Hinscheiden war Anlass zur Prüfung der Stellung der Pädagogik an der Universität Zürich. Begleitet durch neuerliche Debatten um die Nachfolgebesetzung markiert jener Zeitpunkt aber auch die definitive Verselbständigung der Disziplin an der Universität Zürich.

Quellen und Literatur

Archiv der Universität Zürich (UAZ)
•    AB Erziehungsrat des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll vom 23. Juli   1914.
•    AB Erziehungsrat des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll vom 4. September 1923.

Staatsarchiv des Kantons Zürich (StAZH)
•    MM 3.10 RRB 1896/1813. Regierungsratsbeschluss vom 8. Oktober 1896.
•    MM 3.11 RRB 1897/0263. Regierungsratsbeschluss vom 11. Februar 1897.
•    MM 3.11 RRB 1897/1014. Regierungsratsbeschluss vom 21. Mai 1897.
•    MM 3.13 RRB 1899/2487. Regierungsratsbeschluss vom 14. Dezember 1899.
•    MM 3.14 RRB 1900/1361. Regierungsratsbeschluss vom 2. August 1900.
•    MM 3.15 RRB 1901/1535. Regierungsratsbeschluss vom 26. September 1901.
•    MM 3.16 RRB 1902/1481. Regierungsratsbeschluss vom 28. August 1902.
•    MM 3.16 RRB 1902/1566. Regierungsratsbeschluss vom 11. September 1902.
•    MM 3.19 RRB 1905/1210. Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1905.
•    MM 3.19 RRB 1905/1473. Regierungsratsbeschluss vom 22. September 1905.
•    MM 3.24 RRB 1910/0305. Regierungsratsbeschluss vom 17. Februar 1910.
•    MM 3.24 RRB 1910/0546. Regierungsratsbeschluss vom 31. März 1910.
•    MM 3.24 RRB 1910/0547. Regierungsratsbeschluss vom 31. März 1910.
•    MM 3.24 RRB 1910/0548. Regierungsratsbeschluss vom 31. März 1910.
•    MM 3.25 RRB 1911/0681. Regierungsratsbeschluss vom 8. April 1911.
•    MM 3.25 RRB 1911/1490. Regierungsratsbeschluss vom 10. August 1911.
•    MM 3.25 RRB 1911/1630. Regierungsratsbeschluss vom 31. August 1911.
•    MM 3.27 RRB 1913/1441. Regierungsratsbeschluss vom 10. Juli 1913.
•    MM 3.37 RRB 1923/2216. Regierungsratsbeschluss vom 20. September 1923.
•    MM 3.39 RRB 1925/0504. Regierungsratsbeschluss vom 26. Februar 1925.
•    MM 3.39 RRB 1925/1020. Regierungsratsbeschluss vom 30. April 1925.
•    MM 3.45 RRB 1931/1548. Regierungsratsbeschluss vom  16. Juli 1931.
•    MM 3.49 RRB 1934/3020. Regierungsratsbeschluss vom 29. November 1934.
•    MM 3.56 RRB 1938/1279. Regierungsratsbeschluss vom 12. Mai 1938.

Criblez, L. (2011). Eine Disziplin für unterschiedliche Professionsansprüche (1857–1949). In R. Hofstetter & B. Schneuwly (Hrsg.), Zur Geschichte der Erziehungswissenschaften in der Schweiz: Vom Ende des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts (S. 49–68). Bern: Hep.

Gaule, J. (1896). Richard Avenarius. Schweizerische Pädagogische Zeitschrift, 6, S. 184–189.

Maercker, A. (2007a). Geschichte des Psychologischen Instituts. Abgerufen am 17.2.2018 unter http://www.psychologie.uzh.ch/de/institut/informationen/geschichte/geschichte-bis-2006.html

Maercker, A. (2007b). Geschichte des Psychologischen Instituts der Universität Zürich (unpubliziert). Zugriff am 17.2.2018 unter http://www.maercker-website.ch/images/data/Gesch_Psych_Instituts_260607.pdf

Rüegsegger, R. (1986). Die Geschichte der Angewandten Psychologie 1900–1940. Ein internationaler Vergleich am Beispiel der Entwicklung in Zürich. Bern, Stuttgart, Toronto: Verlag Hans Huber.

Strobel, W. (1953). Avenarius, Richard. In Neue Deutsche Biographie 1, S. 468 [Online-Version]. Abgerufen am 17.2.2018 unter http://www.maercker-website.ch/images/data/Gesch_Psych_Instituts_260607.pdf

Zirlewagen, M. (2005). Meumann, Ernst (Friedrich Wilhelm). In Biographisch-bibliographisches Kirchenlexikon: Nachschlagewerk mit aktuellen Nachträgen, Band XXV, Spalten 923-927. Nordhausen: Bautz.

Autorenschaft

Caroline Suter, Nina Lutz & Judith Mathez

Zeitmarke

11. Februar 1897 (Protokoll Regierungsrat über die Nachfolge)