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Das Promotionsstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich entwickelte sich in den vergangenen 50 Jahren weg von einem neuhumanistischen Ideal, das eine Ausbildung in verschiedenen Disziplinen impliziert, hin zu einem disziplinenspezifischen und modularisierten Studiengang. Diese Entwicklung geht einher mit der Ausdifferenzierung der Philosophie, lässt sich aber auch anhand des Weges zur Doktorwürde nachzeichnen, wobei die Einführung des Lizentiatsabschlusses an der Universität Zürich 1955 eine bedeutende Rolle spielte.
Das Promotionsstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich entwickelte sich in den vergangenen 50 Jahren weg von einem neuhumanistischen Ideal, das eine Ausbildung in verschiedenen Disziplinen impliziert, hin zu einem disziplinenspezifischen und modularisierten Studiengang. Diese Entwicklung geht einher mit dem Differenzierungsprozess zwischen der Pädagogik und Philosophie. Sie lässt sich aber auch anhand des Weges zur Doktorwürde nachzeichnen, wobei die Einführung des Lizentiatsabschlusses an der Universität Zürich 1955 eine bedeutende Rolle spielte, denn er löste die Promotion als Normalabschluss ab und erhöhte ab 1969 als Voraussetzung für die Bewerbung zur Promotion die an diese gestellten Ansprüche. Die Entwicklung hin zu einem stärker modularisierten Studiengang nach der Bolognareform 2009 zeigt zudem die Veränderung der Bedeutung der Promotion als Universitätsabschluss. (Haffter 1983; Späni 2011; UAZ BH.1 Reglement über die Lizentiatsprüfung 8.3.1955; UAZ BH.1 Promotionsordnung 10.11.1892, 4.2.1969).
Die disziplinäre Verselbständigung der Pädagogik lässt sich an verschiedenen Orten an der Universität Zürich feststellen. So zeigen sich beispielsweise in den Vorlesungsverzeichnissen, welche Inhalte mit welcher Gewichtung gelehrt wurden oder aber in der Denomination einzelner Lehrstühle, worauf der Fokus der wissenschaftlichen Forschung liegt. Der Weg zur Verselbständigung der Pädagogik kann allerdings auch über die Promotionsordnungen verfolgt werden. An der Universität Zürich beginnt er mit der Promotionsordnung, die 1892 in Kraft trat: Der Fachbereich Pädagogik wird dort zusammen mit Philosophie als erste Abteilung der Fächer an der I. Sektion der Philosophischen Fakultät als Haupt- und Nebenfach und somit erstmals explizit ausserhalb der Lehrerbildung ausgewiesen. Mit der Promotionsordnung 1948 erfolgte die Aufnahme des Fachbereichs Psychologie und führte zur Hauptfachabteilung Philosophie, Psychologie und Pädagogik.1969 wurde dieses Dreiergespann mit der neuen Promotionsordnung aufgehoben. Neu wurde zwischen gleicher und veränderter Fächerkombination wie bei der Lizentiatsprüfung unterschieden, was zu Anpassungen der Prüfungen führen konnte. Die Lizentiatsprüfung wurde zudem gleichzeitig als allgemeiner Studienabschluss an der Philosophischen Fakultät I erklärt (UAZ BH.1 Sammlung von Erlassen, Promotionsordnungen 10.11.1892; UAZ BH.1 Promotionsordnung 1.6.1948, 4.2.1969; Universität Zürich 1970).
Die Sonderpädagogik wurde 1938 als Promotionsnebenfach in die Promotionsordnung aufgenommen. Jedoch wurde bereits 1933 eine Doktorarbeit beim Heilpädagogen Heinrich Hanselmann eingereicht. Es ist daher davon auszugehen, dass sonderpädagogische Themen bereits vor der Einführung des Promotionsnebenfaches von Promovierenden behandelt worden sind. (UAZ BH.1 Promotionsordnung 20.12.1938; vgl. Pädagogische Dissertationen an der Universität Zürich 1899 bis 1955)
Mit der Promotionsordnung vom 22. Mai 1973 war die fachliche Spezifizierung vorerst abgeschlossen: Damals wurde festgehalten, dass die Dissertationen einem der (fakultätseigenen) Fächer des Lizentiatsstudium oder nach einem Zusatzstudium einem geprüften Fach entsprechen muss(te) (StAZH 415.453 22.5.1973). Neben Pädagogik und Sonderpädagogik bzw. später Erziehungswissenschaft bietet das Institut für Erziehungswissenschaft seit 2014 in Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen auch ein Doktorat in Fachdidaktik an (IfE 2018b).
Die formalen Bestandteile, die zur Erlangung der Doktorwürde im Fachbereich Pädagogik an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich erfüllt werden mussten, blieben seit 1892 bis und mit der Bologna Strukturreform 2009 in den grössten Teilen gleich. Im Grunde gab und gibt es zwei Möglichkeiten, um den Titel „Doktor der Philosophie“ zu erlangen. Der eine Weg führt über „hervorragende[r] Verdienste um Wissenschaft, Kunst und Erziehung“ (StAZH 415.453 29.5.2006) zu einer Ehrenpromotion. Bei dieser muss von einem Fakultätsmitglied ein Antrag an den Dekan gestellt werden, worauf in der Fakultätsversammlung darüber entschieden wird. Der andere Weg basierte bis zur Bolognareform 2009 auf einer Bewerbung, der eine wissenschaftliche Abhandlung und eine zweiteilige Prüfung (schriftlich und mündlich) zugrunde lagen. Bis 1969 handelte es sich dabei um insgesamt drei Prüfungsteile: Eine drei Tage dauernde schriftliche Hausarbeit, die in der Regel im Fachgebiet des ersten Nebenfachs verfasst worden ist, eine über vier Stunden dauernde Klausurarbeit im Hauptfach und eine 2.5 stündige mündliche Prüfung vor versammelter Fakultät in den Themengebieten des Hauptfachs und der zwei Nebenfächer. Als Nebenfach kamen dabei nur diejenigen Fächer in Frage, die nicht im Hauptfach enthalten waren: „Wer als Hauptfach Philosophie, Psychologie oder Pädagogik wählt, muss von den zwei Nebenfächern eines wählen, das weder zu den philosophischen noch zu den psychologischen oder pädagogischen Disziplinen gehört. Psychologie ist als Nebenfach neben Pädagogik nicht zugelassen" (UAZ BH.1 Promotionsordnung 1.6.1948). 1973 wurden die Prüfungen durch ein Kolloquium ersetzt, das inhaltlich auf einem Themenbereich der Dissertation basierte.
Das Verfahren nach der bestandenen Prüfung hat sich in den vergangenen 50 Jahren kaum verändert: Die Dissertation muss innerhalb von zwei Jahren gedruckt werden und der Zentralbibliothek ist eine bestimmte Zahl der Drucke abzuliefern. (StAZH 415.453 8.7.2009; UAZ BH.1 Promotionsordnung 24.1.1956, 1973).
Für Bewerber/innen, die das Diplom über das höhere Lehramt in philologisch-historischen Fächern an der Universität Zürich (bzw. konkret das zürcherische Staatsexamen) vorweisen konnten, galten indes andere Bedingungen: Miteinander übereinstimmende Voraussetzungen für die Diplom- und die Doktorprüfung mussten nicht doppelt geleistet werden. Dies bedeutete, dass die schriftliche Prüfung für angehende Lehrpersonen ganz erlassen und die mündliche auf 1.5 Stunden beschränkt wurde (UAZ BH.1 Promotionsordnung 24.1.1956). Dies führte in den 1950er-Jahren zu vielerlei Kritik in Bezug auf den Wert der Promotion. Haffter (1983) formulierte diese im Rückblick anlässlich des zum 150-jährigen Jubiläums der Universität Zürich folgendermassen: „Konnte dieses Nebeneinander noch genügen und war nicht vor allem die Promotion als Studienabschluss, so etwa für die künftigen Gymnasiallehrer, allzu selbstverständlich geworden? Konnte das Erfordernis der Dissertation, die einen selbständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung darzustellen hat, noch beibehalten bleiben, ohne dass es ungleich und nicht immer voll befriedigend erfüllt wurde?“ (S. 477). Die Philosophische Fakultät reagierte darauf, indem sie die Anforderungen an die Dissertation erhöhte und eine neue Prüfung einführte, die als Nachweis dienen sollte, ein Studium an der Universität Zürich abgeschlossen zu haben. Gemeint ist die 1955 eingeführte Lizentiatsprüfung. Die Praxis der Substitution wurde allerdings erst mit der neuen Promotionsordnung im Jahr 1969 aufgehoben, indem der Lizentiatsabschluss mindestens ein Jahr vor der Promotion erfolgen musste (UAZ BH.1 Reglement über die Lizentiatsprüfung 8.3.1955; UAZ BH.1 Promotionsordnung 4.2.1969).
Mit der Einführung des Lizentiatsabschlusses gingen also lang andauernde Diskussionen rund um den Studienabschluss zu Ende. In ihrer Ursprungsform unterschied sich die Lizentiatsprüfung jedoch hauptsächlich aufgrund der fehlenden Dissertationsschrift von der Promotion. Für die Promotion bei gleicher Fächerwahl wie beim Lizentiat bedeutete dies, dass zwar die Dissertation verfasst werden musste, dafür fiel die schriftliche Prüfung ganz weg und die mündliche wurde in ein stündiges Kolloquium zum Themenbereich der Dissertation umgewandelt bzw. 1969 in ein halbstündiges Kolloquium. Ab 1969 wird zwar der Lizentiatsabschluss Voraussetzung für eine Promotionsbewerbung, jedoch wird die Lizentiatsprüfung erst 1973 eindeutig von der Promotionsprüfung differenziert, indem für Absolvierende einer Lizentiatsprüfung keine Sonderregelungen mehr geltend gemacht werden können (UAZ BH.1 Promotionsordnung 24.1.1956, 4.2.1969, 1973).
Abbildung 1: Entwicklung der Anzahl Lizentiatsarbeiten und Dissertationen in Pädagogik, Sonderpädagogik und Erziehungswissenschaft (Quellen: vgl. Pädagogische Dissertationen an der Universität Zürich 1956 bis 2017)
Betrachtet man die Absolvierendenzahlen zwischen der Einführung des Lizentiatsabschlusses und der späten 1970er-Jahren, so wird die beschriebene Entwicklung sichtbar: Bis Ende der 1950er-Jahre sind lediglich zwei Lizentiate zu verzeichnen. Die 1963 veröffentlichte Dissertation basiert auf der 1958 eingereichten Lizentiatsarbeit und entspricht so der ursprünglichen Intention der Philosophischen Fakultät I; nämlich eines aufbauenden Studienmodells. Zu Beginn der 1970er-Jahre zeigt sich dann ein rasanter Anstieg der Lizentiatsabschlüsse sowie vermehrt auf Lizentiaten der Universität Zürich basierende Laufbahnen der Promovierenden in Pädagogik und Sonderpädagogik. Aufgrund dieser Darstellung wird ersichtlich, dass erst die Voraussetzung des neuen Abschlusses für die Bewerbung zur Doktorwürde dem Lizentiat zum Normalabschluss eines Studiums an der Universität Zürich verholfen hat.
Eine nächste grosse Veränderung erfuhr das Doktoratsstudium durch die Bologna-Reform 2009 und die dadurch bedingte Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS). Durch das ECTS-System wurde das Studium stärker strukturiert: Heute werden mit dem Allgemeinen Doktorat (12 ECTS-Punkte + Dissertation) und dem Doktoratsprogramm (30 ECTS-Punkte + Dissertation) zwei Studiengänge unterschieden. Die verstärkte Strukturierung des Doktoratsstudiums zeigt sich in der Vergabe der ECTS-Punkte, die in universitären Modulen sowie über Teilnahmen an Kongressen, Konferenzen oder Summer-Schools erworben werden können. Curricular wird in der aktuellen Wegleitung des Doktoratsstudium am Institut für Erziehungswissenschaft dabei zwischen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen unterschieden. Zum Pflichtteil der fachlichen Kompetenzen gehören beispielsweise Module zu Forschungsmethoden. Bei den überfachlichen Kompetenzen lassen sich u.a. hochschuldidaktische Kompetenzen genauso anrechnen wie Unterrichtspraxis sowie die Arbeit in Kommissionen (IfE 2018a, 2018b).
Mit der verstärkten Strukturierung des curricularen Teils des Doktoratsstudiums zeigt sich deutlich, dass die Promotion als Bildungsabschluss vermehrt nicht mehr die Qualifikation als Ganzes ausweist wie in den 1950er- und 1960er-Jahren, sondern transparent das einzeln erworbene Wissen und Können hervorzuheben versucht.
In eine ähnliche Richtung geht die Möglichkeit, die Dissertation anstelle einer Monografie auch als Sammlung verschiedener veröffentlichter Publikationen einzureichen (kumulative Dissertation). Dazu gehört ausserdem eine Synopse bzw. eine Verortung der thematischen Schwerpunkte der eingereichten Publikationen innerhalb des Fachs (StAZH 415.453 8.7.2009). Kumulatives Promovieren soll den Doktorand/innen bereits während ihres Doktoratsstudiums ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse in der Schweiz und international zu präsentieren und so Diskussionen anzuregen. Dies ist auch als Antwort auf die zunehmende Bedeutung von Publikationserfahrungen und gleichzeitig eine Folge des sich in den letzten 50 Jahren entwickelten empirischen Teils der Erziehungswissenschaft zu sehen, an den andere Erwartungen in Bezug auf die Präsentation von Forschungsergebnissen herangetragen werden. Insofern hat sich das Promovieren in Pädagogik bzw. in Erziehungswissenschaft modernisiert und den Anforderungen an die Absolvierenden angepasst. (Maag Merki 2012).
Insgesamt zeigen diese Entwicklungen, dass der von einem neuhumanistischen Ideal ausgehende und daher fachlich breite Abschluss in den vergangenen 50 Jahren durch die strukturierte und formalisierte Vorbildung eine Qualifikation darstellt, die spezifisch Auskunft über das Wissen und Können der Promovierenden geben kann. Damit einher schwenkt der Fokus auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, in welchem bestimmte Kompetenzen verlangt werden, was wiederum als Folge der Bildungsexpansion in den 1960er und 1970er-Jahren, in der formale Abschlüsse wichtiger geworden sind, verstanden werden kann (Schubert & Engelage 2006).
Inwiefern sich die Entwicklung der Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich von derjenigen anderer Fakultäten der gleichen Universität oder gar derjenigen an anderen (deutschschweizer) Universitäten unterscheidet, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Es sei jedoch angemerkt, dass auch an den Universitäten Bern und Freiburg bis in die 1950er-Jahre das Doktorat als Normalabschluss erworben werden konnte, während an den Universitäten Genf und Lausanne das Lizentiat bereits im 19. Jahrhundert eingeführt worden ist. Allerdings zeigt sich bei diesen beiden Hochschulen, dass der Doktoratsabschluss als Vorbereitung auf akademische Professionen und einer fachlichen Vertiefung dient(e). Zugleich kannten beide Universitäten dafür die Habilitation nicht (Späni 2011).
UZH Archiv (UAZ)
BH.1, Sammlung von Erlassen, Promotionsordnung der I. Sektion der Philosophischen Fakultät der Hochschule Zürich vom 10.11.1892.
Ebd., Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich vom 20.12.1938.
Ebd., Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich vom 1.6.1948.
Ebd., Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich vom 24.1.1956.
Ebd., Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich vom 4.2.1969.
Ebd., Reglement über die Lizentiatsprüfung an der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich vom 8.3.1955.
Staatsarchiv des Kantons Zürich (StAZH)
415.453 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I (philosophisch-philologisch-historische Richtung) der Universität Zürich (22.5.1973).
415.453 Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (29.5.2006).
415.453 Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (8.7.2009).
Haffter, H. (1983). Die Philosophische Fakultät I – Einleitung. In Rektorat der Universität Zürich (Hrsg.), Festschrift zur 150-Jahr-Feier der Universität Zürich. Die Universität Zürich 1933-1983 (S. 471-481). Zürich: Universität Zürich.
IfE [Institut für Erziehungswissenschaft] (2018a). Wegleitung. Doktoratsstudium Erziehungswissenschaft am Institut für Erziehungswissenschaft (15.2.2018). Zugriff am 14.06.2018) unter https://www.ife.uzh.ch/de/doktorat/Doktorat/Doktorat-EW.html
IfE [Institut für Erziehungswissenschaft] (2018b). Wegleitung. Doktoratsstudium Fachidaktik am Institut für Erziehungswissenschaft (15.2.2018). Zugriff am 14.06.2018 unter https://www.ife.uzh.ch/de/doktorat/Doktorat/Doktorat-FD.html
Maag Merki, K. (2012). Publikationsbasiertes Promovieren im Fach Erziehungswissenschaft. Erste Erfahrungen an der Universität Zürich. Erziehungswissenschaft, 23(45), S. 61-66.
Schubert, F. & Engelage, S. (2006). Bildungsexpansion und berufsstruktureller Wandel. In A. Hadjar & R. Becker (Hrsg.), Die Bildungsexpansion. Erwartete und unerwartete Folgen (1. Aufl., S. 93–121). Wiesbaden: Springer VS.
Späni, M. (2011). Sozialisation in die Erziehungswissenschaften: Zwischen disziplinärer und berufsvorbereitender Logik. In R. Hofstetter & B. Schneuwly (Hrsg.), Zur Geschichte der Erziehungswissenschaften in der Schweiz (S. 377-408). Bern: hep.
Universität Zürich (1970). Jahresbericht 1969/70. Zürich: Art. Institut Orell Füssli AG.
Caroline Suter
1956