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1911 musste an der Universität Zürich das Ordinariat in systematischer Philosophie, Pädagogik und experimenteller Psychologie nach dem Weggang Friedrich Schumanns neu besetzt werden. In der engsten Wahl waren sowohl Gottlob Lipps aus Leipzig als auch der bereits in Zürich als ausserordentlicher Professor tätige Arthur Wreschner. Die Fakultät empfahl Lipps, Hochschulkommission und Erziehungsrat übertrugen ihm das Ordinariat einstimmig. Dies war der Ausgangspunkt eines Konflikts zwischen den Professoren Lipps und Wreschner, der sich über mehr als zehn Jahre hinzog.
1911 musste an der Universität Zürich das Ordinariat in systematischer Philosophie, Pädagogik und experimenteller Psychologie nach dem Weggang Friedrich Schumanns neu besetzt werden. In der engsten Wahl waren sowohl Gottlob Friedrich Lipps aus Leipzig als auch der bereits in Zürich als ausserordentlicher Professor tätige Arthur Wreschner. Die Fakultät empfahl Lipps, Hochschulkommission und Erziehungsrat übertrugen ihm das Ordinariat einstimmig. Dies war der Ausgangspunkt eines Konflikts zwischen den Professoren Lipps und Wreschner, der sich über mehr als zehn Jahre hinzog.
31. August 1911: Der Regierungsrat wählt Lipps als ordentlichen Professor für systematische Philosophie, Pädagogik und experimentelle Psychologie – vor Wreschner an zweiter und Stephan Witasek aus Graz an dritter Stelle. Die Fakultät lobt die wissenschaftlichen Leistungen und die erfolgreiche Lehrtätigkeit Lipps uneingeschränkt. Auch Wreschners Lehrtätigkeit und Arbeiten werden von der Fakultät positiv beurteilt, gleichzeitig vermerkt sie allerdings, Wreschner habe sich „in seinen Vorlesungen bisher fast ganz auf Psychologie beschränkt. Noch nie habe er eine Vorlesung über Logik oder Erkennsnistheorie, Ethik oder Ästhetik gehalten“. (UAZ AB Regierungsratsprotokoll vom 31. August 1911). Die Gutachten, unter anderem von Wilhelm Wundt, fallen für Lipps positiver aus als für Wreschner. Sowohl Lipps als auch Wreschner waren Wundt-Schüler, von Lipps ist überliefert, dass er mit Wundt auch persönlich gut befreundet war (Honegger 1932; Rüegsegger 1986; UAZ AB Regierungsratsprotokoll vom 31. August 1911).
16. September 1911: Im Berliner Tageblatt erscheint der Artikel „Eine Berufung“. Der anonyme Verfasser wundert sich öffentlich darüber, dass die Universität Zürich in einer Zeit, in der Philosophie und Psychologie zunehmend als Disziplinen unterschieden werden, einen Generalisten beruft: „Darum mutet es fast komisch an, wenn jetzt die Universität Zürich [...] an den von ihr Erkorenen den Anspruch ausserordentlichster und unzeitgemässer Vielfältigkeit stellt.“ (Anonym 1911).
21. September 1911: Lipps rechtfertigt sich öffentlich im Berliner Tageblatt und erklärt, er sei als Philosoph und Psychologe aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten qualifiziert (UAZ AB.1.0601, 31.8.1911).
15. Oktober 1911: Lipps tritt sein Ordinariat an der Universität Zürich an (UAZ AB Regierungsratsprotokoll vom 31. August 1911).
2. Dezember 1911: Die Redaktion des Berliner Tageblatts erklärt, sie könne die Anonymität des Verfassers des obigen Artikels nicht aufdecken (UAZ AB Berliner Tageblatt 1911).
9. Dezember 1911: Wreschner erklärt vor der Fakultät ehrenwörtlich, er stehe mit dem Artikel in keinem Zusammenhang, wisse nicht, wer ihn geschrieben habe und habe von der Existenz des Artikels bis dato nichts gewusst (Wreschner 1911).
14. Dezember 1911: Der Dekan der Philosophischen Fakultät I schreibt an den Rektor, dass die Bemühungen, den Schuldigen zu finden, vergeblich blieben (UAZ AB Dekan an Rektor 1911).
Der ungute Start Lipps in Zürich führt schliesslich dazu, dass er Wreschner als Assistenten aberkennt: Waren die zwei Professoren vom Sommersemester 1912 bis Wintersemester 1913/14 noch gemeinsam für das Psychologische Laboratorium zuständig, leitet Lipps dieses ab Sommersemester allein oder zusammen mit Jules Suter (Rüegsegger 1986; Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich 1912–1931).
10. Juli 1913: Für Wreschner bedeutet die Aberkennung der Assistenz auch die Aberkennung des darauf gegründeten Professorentitels. Die Fakultät beantragt bei Hochschulkommission und Regierungsrat deshalb ein persönliches Extraordinariat für Wreschner, das bewilligt wird (Regierungsratsprotokoll vom 10. Juli 1913, gemäss Rüegsegger 1986).
23. Juli 1914: Um die Auseinandersetzungen zwischen den zwei Professoren in den Griff zu bekommen, müssen sich ein Jahr später Erziehungsdirektion und Fakultät der Sache annehmen. Die Hochschulkommission beauftragt den Rektor, die „Differenzen“ zu beseitigen. Lipps, Wreschner und Rektor Cloetta vereinbaren, dass Wreschner „teilweise auf Staatskosten“ ein eigenes psychologisches Laboratorium einrichtet. Neuanschaffungen gehen allerdings auf seine Kosten, und für die Benützung des Psychologischen Laboratoriums des Instituts benötigt er Lipps Erlaubnis. Im Gegenzug verzichtet Wreschner zukünftig darauf, Doktorarbeiten zu betreuen und Prüfungen von Hauptfachstudierenden in Psychologie abzunehmen. Der Kurs Einführung in die experimentelle Psychologie wird ebenfalls säuberlich zwischen den Professoren aufgeteilt: Im Wintersemester lehrt zukünftig Wreschner, im Sommersemester Lipps oder der von ihm beauftragte Suter. 1917 erhält Wreschner vom Zürcher Hochschulverein 1500 Franken für die Anschaffung psychologischer Apparate (UAZ AB Erziehungsratsprotokoll vom 23. Juli 1914; Universität Zürich 1917).
12. November 1921: Wreschner schreibt im Herbst 1920 an die Erziehungsdirektion, er ziehe sein Einverständnis zur gemeinsam mit Lipps und Cloetta getroffenen Vereinbarung aus dem Jahr 1914 zurück. Die Hochschulkommission hebt, unter anderem auf Basis eines Rechtsgutachtens, die Vereinbarung auf. Lipps wird eingeladen, Vorschläge zur Abgrenzung der zwei Professuren und Regelung der Prüfungen einzubringen (UAZ AB Erziehungsratsprotokoll vom 12. November 1921).
4. September 1923: Der Erziehungsrat behandelt den Fall abschliessend. Er hält fest, dass Wreschner von der Fakultät als ausserordentlicher Professor anerkannt ist und deshalb auch über entsprechende Rechte verfügen soll. Er gewährt Wreschner das Prüfungsrecht und die Annahme von Doktorierenden ohne Einschränkung. Beibehalten wird hingegen die strikte Trennung der Laboratorien, sogar Wreschners Doktorierende werden in Zukunft dessen privates Laboratorium nutzen müssen (UAZ AB Erziehungsratsprotokoll vom 4. September 1923).
In der Folge wird der Streit nicht mehr aktenkundig. Lipps stirbt am 9. März 1931, Wreschner nur gut ein Jahr später am 5. September 1932. Wreschners Witwe schenkt die Apparate und Instrumente aus dessen privatem Laboratorium dem Psychologischen Institut der Universität. So werden sie nach dem Tod beider Professoren ins Psychologische Laboratrium des Instituts integriert, das von Lipps geleitet und von dem Wreschner fast 20 Jahre lang ausgeschlossen gewesen war (Universität Zürich 1933).
Der Konflikt zwischen Ordinarius und Extraordinarius für Psychologie schwächte sicherlich die Position des Fachs an der Universität Zürich. Sie spielte denjenigen Kräften in der Fakultät in die Hände, welche das Aufkommen der Psychologie kritisch beurteilten. Lipps Lehrstuhl wurde denn auch in der Person von Eberhard Grisebach mit einem Philosophen besetzt (Criblez 2010; Rügsegger 1986).
Criblez, L. (2010). Experimentelle Didaktik: Aspiration und „Scheitern“ eines wissenschaftlichen Programms anfangs des 20. Jahrhunderts. In P. Bühler. Grenzen der Didaktik. Bern: Haupt.
Honegger, R. (1932). Das Lebenswerk von G. F. Lipps. Leipzig: Akademische Verlagsgesellschaft.
Rüegsegger, R. (1986). Die Geschichte der Angewandten Psychologie 1900–1940. Ein internationaler Vergleich am Beispiel der Entwicklung in Zürich. Bern, Stuttgart, Toronto: Verlag Hans Huber.
Universität Zürich. (1912–1931). Verzeichnis der Vorlesungen an der Hochschule Zürich im Sommersemester 1912 – Sommersemester 1931. Zürich: Aschmann & Scheller.
Universität Zürich. (1917). Jahresbericht 1916/17. Zürich: Art. Institut Orell Füssli AG.
Universität Zürich. (1933). Jahresbericht 1932/33. Zürich: Art. Institut Orell Füssli AG.
UZH Archiv (UAZ)
AB.1.0601, Dozierendendossier Gotthold [sic!] F. Lipps
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 31.8.1911.
Berliner Tageblatt: Schreiben vom 2. Dezember 1911.
Wreschner: Ehrenwörtliche Erklärung vom 9. Dezember 1911 vor Fakultät.
Dekan an Rektor: Brief vom 14.12.1911.
Erziehungsrat des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll vom 23. Juli 1914.
Erziehungsrat des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll vom 12. November 1921.
Erziehungsrat des Kantons Zürich. Auszug aus dem Protokoll vom 4. September 1923.
Anonym (1911, 16. September). Eine Berufung. Berliner Tageblatt, 40(473), S. 3.
Lipps, G.F. (1911, 21. September). Eine Berufung. Berliner Tageblatt, 40(481), S. 6.
Judith Mathez
31.08.1911