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Geschichte der Pädagogik an der Universität Zürich

Das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF)

Abstract

Das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF) entstand im Jahre 2002 als gemeinsames Institut der ETH Zürich (ETHZ), der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) und der Universität Zürich (UZH) als Folge des am 25. Oktober 1999 geschaffenen Gesetzes über die Pädagogische Hochschule Zürich (PHG). Dieses sah vor, dass „die Pädagogische Hochschule … in Zusammenarbeit mit der Universität und anderen Hochschulen pädagogische und berufspraktische Kenntnisse zur Ausübung der Lehrtätigkeit an Mittel- und Berufsschulen“ vermittelt. Mit der Änderung des Universitätsgesetzes vom 22. September 2014 wurde die Aus- und Weiterbildung für die Lehrkräfte der Mittelschulen ausschliesslich der UZH zugewiesen, was auch zur Auflösung des ZHSF Ende 2016 führte.

Mit der Schaffung der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) im Jahre 2002 sollte die Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Kantons Zürich, die bislang institutionell sehr heterogen organisiert war, neu unter einem Dach vereinigt werden. Grundlage war das am 25. Oktober 1999 erlassene kantonale Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zürich (PHG). Ihm waren kontroverse Diskussionen darüber vorausgegangen, ob die Ausbildung der Lehrkräfte für die Sekundarstufe II, die in Form verschiedener Lehrämter (Höheres Lehramt Mittelschulen, Höheres Lehramt in den Handelsfächern, Höheres Lehramt für Berufsschulen) zu zwar unterschiedlich umfangreichen, aber dominierenden Budget- und Leitungsanteilen beim Hochschulamt der Bildungsdirektion (früher Erziehungsdirektion) und zu kleineren Anteilen an der Universität angesiedelt waren, ebenfalls in die PHZH überführt werden sollten. Während die Universität durch die Wiederbesetzung und Aufstockung der Lehrstühle für Mittelschulpädagogik von Prof. Dr. Mark Greuter (Nachfolgerin Prof. Dr. Regula Kyburz) und Prof. Dr. Heinrich Keller (Nachfolger Prof. Dr. Urs Ruf) und die Schaffung einer dritten Professur für dieses Gebiet (Besetzung durch Prof. Dr. Franz Eberle) die Erwartung signalisierte, die Gymnasiallehrerbildung nicht an die PHZH abzugeben, setzten sich im Zürcher Kantonsrat jene Exponenten durch, welche grundsätzlich die Idee der Lehrerinnen- und Lehrerbildung unter einem Dach, dem der PHZH, verwirklicht haben wollten. Allerdings konnten auch sie nicht verhindern, dass weiterhin mindestens eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit der Universität als notwendig erachtet wurde. Diese Vorgabe fand sich in § 5 des PHG: „Die Universität Zürich übernimmt Aufgaben in der Ausbildung für die Lehrkräfte der Sekundarstufe II und der fachwissenschaftlichen Ausbildung für die Lehrkräfte der Volksschule. Die Universität und die Pädagogische Hochschule regeln die Zusammenarbeit in der Ausbildung sowie für weitere Bereiche in einem Vertrag. Sie verständigen sich über die gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen“, sowie in § 20 des PHG: „Die Pädagogische Hochschule vermittelt in Zusammenarbeit mit der Universität und anderen Hochschulen pädagogische und berufspraktische Kenntnisse zur Ausübung der Lehrtätigkeit an Mittel- und Berufsschulen.“

Zwischen 1999 und 2002 folgten langwierige und zähe Aushandlungsprozesse darüber, wie die Zusammenarbeit nun geregelt werden sollte. In deren Verlauf setzte sich bei den massgeblichen Exponenten der PHZH die Einsicht durch, dass das Know-how für die Gymnasiallehrerbildung nach wie vor bei der Universität liegen solle und durch die Schaffung eines Lehrstuhls für Berufsbildung auch jenes für Teile der Berufsbildung dort abzuholen sei. Relativ früh in diesem Verhandlungsprozess öffneten die Vertreter der PHZH und der Universität die Runde der beteiligten Akteure auch für die Vertreter der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der ETHZ. Diese unterstützten die Intention der Universität, dass wesentliche Teile der Ausbildung universitär bleiben müssten und suchten ihrerseits die Zusammenarbeit bei der Gymnasiallehrerbildung auf dem Platz Zürich. Diese Bestrebungen wurden zudem dadurch angetrieben, dass die Ausbildungsgänge der Höheren Lehrämter durch ebenfalls in diesem Zeitraum erlassene neue Vorgaben der Konferenz der Schweizerischen Erziehungsdirektoren (EDK) auf schweizerischer Ebene in Form des Reglements über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 4. Juni 1998 weitere neue Rahmenbedingungen erhielten und im Hinblick auf die Erlangung der schweizerischen Anerkennung revidiert und ausgedehnt werden mussten. Insbesondere waren in dessen erster Fassung nur noch Lehrdiplome für zwei Unterrichtsfächer vorgesehen. Weil dies die ETHZ und die Universität zur Aufgabe der Lehrdiplomausbildung für nur ein Unterrichtsfach gezwungen hätte, wollte man gemeinsam dagegen wirken. Aus dieser äusserst dynamischen Situation heraus entstand die Idee der Gründung eines Instituts für die Zusammenarbeit zwischen PHZH, ETHZ und Universität Zürich in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen für die Sekundarstufe II und in der entsprechenden Forschung.

Gründung des Zürcher Hochschulinstituts für Schulpädagogik und Fachdidaktik

Am 15. August wurde der Vertrag betreffend das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik mit dem zungenbrechenden Kürzel ZHSF durch die Trägerhochschulen unterzeichnet. Auch wenn die im Vertrag vereinbarten Gremien ihre Arbeit unverzüglich aufnahmen bzw. jene der bereits zuvor bestehenden Provisorischen Erweiterten Institutsleitung (PEIL) fortführten, fand die offizielle Eröffnungsfeier des ZHSF erst mehr als drei Jahre später am 11. November 2005 statt. Hauptgrund waren die bei der Ausarbeitung der Studienreglemente einzuhaltenden, relativ komplizierten Prozesse.

Die im Vertrag betreffend das ZHSF und in der Institutsordnung vom 30. März 2004 bzw. 24. August 2005 vereinbarten Elemente lassen sich auszugsweise wie folgt beschreiben (UAZ E.18.3.064 Vertrag 15.8.2002; UAZ E.18.3.064 Institutionsordnung 30.3.2004):

Das ZHSF sollte verantwortlich sein für Zusammenarbeit, Koordination und Informationsaustausch zwischen den Trägerhochschulen in Belangen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Es sollte die Studiengänge und das Lehrangebot in Kooperation mit den Fachwissenschaften konzipieren, fachdidaktische Forschung betreiben und Schulentwicklungsprozesse in Maturitäts- bzw. Berufsschulen unterstützen. Das Institut sollte auch bei der Gestaltung jener Studienpläne und Prüfungsreglemente an den Trägerhochschulen mitwirken, welche die Lehrerinnen- und Lehrerbildung betreffen.

Die Angehörigen des Instituts wurden von ihrer Trägerhochschule delegiert; sie blieben administrativ jedoch ihrer Hochschule unterstellt. Es wurden die folgenden Gremien gebildet:

- Der Institutsrat, bestehend aus den Rektoren der drei Trägerhochschulen. Er entschied in strategischen Fragen.

- Die Institutsleitung, zusammengesetzt aus je einer Professorin bzw. einem Professor der drei Trägerhochschulen, geleitet von einer dieser Personen. Sie trug die Verantwortung für die operative Umsetzung der dem Institut übertragenen Aufgaben.

- Die Institutskonferenz, zusammengesetzt aus den delegierten Professorinnen und Professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Lehrbeauftragten und der Assistierenden. Sie befasste sich mit Fragen der wissenschaftlichen Ausrichtung des Instituts und der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie mit weiteren zentralen Fragen, die das Institut betrafen.

Folgende Personen wirkten 2002–2016 im Institutsrat mit:

Universität Zürich

PHZH (Vorsitz)

ETHZ

Rektor Prof. Dr. Hans Weder (2002-2007)

Rektor Prof. Dr. Walter Furrer (2002-2006)

 

Rektor Prof. Dr. Konrad Osterwalder (2002-2006)

Rektor Prof. Dr. Andreas Fischer (2008-2013, ab 2010 vertreten durch Prorektor Prof. Dr. Otfried Jarren)

Rektor Prof. Dr. Walter Bircher (2007-2016)

Rektorin Prof. Dr. Heidi Wunderli-Allenspach (2007-2011)

Rektor Prof. Dr. Michael O. Hengartner (2014-2016, vertreten durch Prorektor Prof. Dr. Otfried Jarren)

 

Rektor Prof. Dr. Lino Guzzella (2012-2013)

 

 

Rektorin Prof. Dr. Sarah M. Springman (2014-2016)

Folgende Personen wurden 2002–2016 in die Institutsleitung delegiert:

Universität Zürich

PHZH

ETHZ

Prof. Dr. Urs Ruf (Vorsitzender, 2002-2006)

Prof. Dr. Judtih Hollenweger (2002-2006)

Prof. Dr. Urs Kirchgraber (2002-2006)

Prof. Dr. Regula Kyburz-Graber (2007-2008)

Prof. Dr. Peter Sieber (2007-2010)

Prof. Dr. Elsbeth Stern (2007-2016; Vorsitzende 2007-2010)

Prof. Dr. Franz Eberle (2009-2016; Vorsitzender 2013-2016)

 Prof. Dr. Gerhard Thomann (2011-2016; Vorsitzender 2011-2012)

 

Im Weiteren wurde eine Begleitgruppe zur Repräsentation externer Interessenvertreter am ZHSF gebildet. Sie setzte sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der folgenden Gremien und Gruppierungen zusammen: Schulleiterkonferenz des Kantons Zürich (SLK), Konferenz der Schweizerischen Gymnasialrektorinnen und Gymnasialrektoren (KSGR), Mittelschullehrerverband des Kantons Zürich (MVZ), Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen der Schulsynode des Kantons Zürich (LKM), Verein schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG), Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA), Lehrpersonen Sekundarstufe I des Kantons Zürich (Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter oder ZLV), Lehrpersonen der Primarstufe des Kantons Zürich (Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter oder ZLV), Schulleiterkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich, Schulleiterkonferenzen der Berufsschulen der Schweiz, Berufsschullehrerverband des Kantons Zürich, Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich, Verband der Lehrpersonen an Berufsschulen der Schweiz.

Eine sofort vom ZHSF übernommene Aufgabe war der Aufbau einer substanziellen Weiterbildung für Lehrpersonen der Sekundarstufe II. Die jährlichen Weiterbildungsprogramme des ZHSF fanden breite Resonanz und wurden gut besucht.

Studiengänge und Reglemente des ZHSF

Das wichtigste Ergebnis der Arbeit im ZHSF waren aber die Reglemente für die Ausbildung der Lehrpersonen der Sekundarstufe II. Es handelte sich zwar um hochschulspezifische Bestimmungen für die UZH und die ETHZ, sie stellten aber „Strukturgleichheit“ der Studiengänge an der UZH und an der ETHZ sicher und wurden einerseits vom ZHSF und anderseits von der jeweiligen Trägerhochschule erlassen. Für die Studiengänge an der UZH waren es die folgenden Reglemente:

- Reglement über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education [MAS SHE] in einem Schritt vom 24. Oktober 2005, Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2006;

- Reglement über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education [MAS SHE] in zwei Schritten vom 24. Oktober 2005, Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2006;

- Reglement über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education für das Erteilen von allgemeinbildendem Unterricht an Berufsfachschulen [MAS SHE ABU] vom 6. Februar 2006, Inkraftsetzung auf den 1. September 2006.

Diese Reglemente hatten die vier bisher geltenden Reglemente über die Diplomprüfung in den Höheren Lehrämtern ersetzt. Zudem wurde ein fünftes Reglement, jenes über die Diplomprüfung für das Höhere Lehramt in neusprachlichen Fächern der Berufsschulen an der Universität vom 12. März 1997, ersatzlos gestrichen, weil im Rahmen der anderen Studiengänge neu die Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur gymnasialen Unterrichtsbefähigung bzw. eine entsprechende Bescheinigung erworben werden konnte.

Der Abschluss MAS SHE ABU erhielt im Jahre 2008 die Anerkennung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), das gesamtschweizerisch für die Anerkennung von Abschlüssen in der Berufsbildung zuständig ist, ebenso die Bescheinigung über die Berufspädagogische Zusatzqualifikation. Dieser Studiengang wurde allerdings im Jahre 2012 eingestellt. Veränderte gesamtschweizerische Zulassungskriterien für das Studium (Zulassung mit BA-Abschluss) hatten dazu geführt, dass solche Lehrgänge nicht mehr an der Universität, sondern von kantonalen Pädagogischen Hochschulen und dem Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung angeboten werden. Ebenfalls anerkannt wurden 2008 die Module zum Erwerb der Berufspädagogischen Zusatzqualifikation für Lehrerinnen und Lehrer mit gymnasialer Lehrbefähigung.

Die Studiengänge für die gymnasialen Maturitätsschulen hatten die seit dem 1. August 1998 geltenden Vorgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK; Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen vom 4. Juni 1998) aufgenommen, und das ZHSF reichte das Anerkennungsgesuch bei der EDK ein. Es war deshalb ein herber Schlag für das ZHSF, als die Anerkennung von der EDK im Jahre 2008 aus formalen Gründen verweigert wurde. Sowohl das ZHSF als Rechtsträger – es sei nicht klar, wer den Studiengang letztlich verantworte: die UZH, die PHZH oder die ETHZ – als auch der verliehene Titel «Master of Advanced Studies» (MAS) wurden nicht akzeptiert. Die EDK argumentierte (vor allem vor dem Hintergrund der interkantonalen Finanzierungsvereinbarungen), dass das Lehrdiplomstudium eine Erstausbildung und nicht eine Weiterbildung sei. Das ZHSF, dessen Trägerhochschulen und die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hingegen waren der Auffassung, dass mit der für das Lehrdiplom vorausgesetzten fachwissenschaftlichen Grundlage „Lizenziat“ oder „Master“ bereits eine Erstausbildung vorliege. In der Folge schlossen sich aber die Zürcher Gremien der Systematisierung der EDK an und rückten vom MAS-Titel ab. Die Nichtanerkennung des ZHSF als Träger der Studiengänge führte zudem zum Entscheid, die Studiengänge wieder ausschliesslich der rechtlichen Hoheit der einzelnen Trägerhochschulen des ZHSF (UZH, ETHZ, PH Zürich) zu unterstellen. Im Jahre 2015 wurden auch die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an die Realitäten angepasst. Die Aufgabe wurde im Universitätsgesetz der UZH zugeschrieben, und im PHG wurde die Zuständigkeit der PHZH gestrichen.

Auch die im Rahmen der Lehrdiplome für Maturitätsschulen angebotene Berufspädagogische Zusatzqualifikation wurde damit neu ausschliesslich an der UZH angesiedelt.

Im Jahr 2011 hat die PHZH auch ihre berufsbildenden Studiengänge reorganisiert und aus dem ZHSF herausgelöst. Schliesslich wurden seit dem 1. Januar 2013 die bis dahin vom ZHSF koordinierten Weiterbildungskurse für Lehrpersonen an Maturitätsschulen in neuer Kooperation von UZH und ETHZ angeboten.

Der Institutsrat des ZHSF hatte angesichts dieser Entwicklungen 2012 beschlossen, den Vertrag über das ZHSF an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Somit wurde am ZHSF ab dem 1. Januar 2013 nur noch der von der UZH geführte, seit dem Jahre 2012 auslaufende Studiengang «Master of Advanced Studies, Allgemeinbildender Unterricht an Berufsfachschulen» (MAS SHE ABU) durchgeführt. Nachdem im Herbstsemester 2016 die letzten Abschlüsse des MAS SHE ABU erfolgten, wurde der Vertrag per 31. Dezember 2016 aufgelöst.

Der Wille der drei Trägerhochschulen des ZHSF zur weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen ist hingegen ungebrochen. Es bestehen verschiedene Kooperationen, die weiter intensiviert werden.

Quellen

Archiv der Universität Zürich (UAZ)

  • AKZ 2016-038, Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF), Geschäftsberichte 2007-2011.
  • E.18.3.064, Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF) (2001-2004), Vertrag zwischen der Pädagogischen Hochschule Zürich, der Universität und der ETH Zürich vom 15.8.2002.
  • Ebd., Institutsordnung des Zürcher Hochschulinstituts für Schulpädagogik und Fachdidaktik vom 30.3.2004.
  • Ebd., Protokoll des Institutsrats und der Institutsleitung des Zürcher Hochschulinstituts für Schulpädagogik und Fachdidaktik.

 

Autorenschaft

Franz Eberle

Zeitmarke

2002