Navigation auf uzh.ch
Die Lerninhalte der Sekundar- und Fachlehrerausbildung haben sich über die Jahre verändert. Die SFA bestand aus drei Ausbildungsbestandteilen: der erziehungswissenschaftlichen, der fachwissenschaftlichen sowie der berufspraktischen Ausbildung. Anhand der drei Reformen der SFA aus den Jahren 1975/76, 1982 sowie 1994/95 wird in diesem Artikel rekonstruiert, wie sich die drei Ausbildungsteile über die Zeit verändert haben.
Die erziehungswissenschaftliche Ausbildung hat sich über alle Reformen hindurch nicht nach Fachrichtungen unterschieden. Alle Studierenden mussten ab dem Wintersemester 1975/76 die Prüfungen in der allgemeinen Pädagogik, Didaktik des Sekundarschulunterrichts, im Fachbereich Turnen sowie in Schulmusik oder Zeichnen absolvieren (StAZH. Z 121.291 Sekundar- und Fachlehrerausbildung 12.8.1975).
Mit der Annahme des neuen Lehrerbildungsgesetzes im Herbst 1978 wurde eine neue Wegleitung für die Sekundar- und Fachlehrerausbildung erarbeitet. Diese trat auf das Sommersemester 1982 in Kraft und brachte für die Studierenden neben den strukturellen auch inhaltliche Veränderungen mit sich. Es war nun nicht mehr möglich, Englisch oder Italienisch im Nebenfach zu studieren. Die Unterrichtsbefähigung für den Fremdsprachenunterricht auf der Oberstufe konnten die Studierenden neu zusätzlich zu den bestehenden Nebenfächern während des Studiums oder anschliessend berufsbegleitend erwerben. Die Ausbildung dauerte 4 Semester und umfasste zusätzlich zwei Aufenthalte im entsprechenden Sprachraum. Ab 1988 wurden auch Studierende des Primarlehrerseminars zur Fremdsprachenausbildung zugelassen (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 26.1.1982; Ziegler 1994).
Mit der Reform 1982 erhielt der Instrumentalunterricht eine Aufwertung. Neu wurde er für alle Sekundarlehramtsstudierenden ab dem Sommersemester 1982 als obligatorisch erklärt. Diejenigen Studierenden, die vorgängig die Primarlehrerausbildung absolviert hatten, waren davon freigestellt (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 26.1.1982).
Im Laufe der Zeit kamen neue Lernformen auf und der Lehrgang an der Universität reagierte darauf. Ab dem Wintersemester 1994/95 fanden unterschiedliche Projekte statt. Je ein Projekt in den Bereichen Erziehungswissenschaft sowie Mensch und Umwelt wurden verlangt. Ziel war es, dass die Studierenden auf diese Weise die Möglichkeiten und Grenzen einer selbstbestimmten Unterrichtsform kennenlernen (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 30.8.1994).
Der Unterricht an der SFA reagierte nicht zuletzt auf gesellschaftspolitisch relevante Fragen. So wurden beispielsweise ab 1987 obligatorische AIDS-Kurse ins Ausbildungsprogramm aufgenommen, medizinisches Grundlagenwissen sowie die ethnischen und anthropologischen Aspekte aus pädagogischer Sicht vermittelt (Ziegler 1994).
Fremdsprachenaufenthalt
Ein Fremdsprachaufenthalt war für alle Studierenden der Sekundarlehrerausbildung obligatorisch. In der sprachlich-historischen Richtung umfasste er mindestens 20 Wochen, die in einem rein französischsprachigen Gebiet zu verbringen waren. Darin war ein Sprachkurs von mindestens 6 Wochen integriert. Empfohlen wurde auch ein Semester an einer französischsprachigen Universität. Für Studierende mit Englisch oder Italienisch im Nebenfach war zudem noch ein Aufenthalt von 12 Wochen in der entsprechenden Sprachregion vorgesehen, davon vier Wochen in einem Sprachkurs (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 12.8.1975).
Für Studierende der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung reichte ein Aufenthalt von mindestens 12 Wochen in einem französischen, italienischen oder englischen Sprachgebiet. Davon war während vier Wochen ein Sprachkurs zu absolvieren (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 12.8.1975).
Die Regelungen für den Fremdsprachenaufenthalt änderten sich im Jahre 1982 nur in Bezug auf den obligatorischen Sprachkurs für die sprachlich-historische Richtung. Dieser dauerte neu noch vier Wochen und wurde von der Direktion der Sekundar- und Fachlehrerausbildung organisiert und begleitet. Für Studierende der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung wurde ebenfalls ein begleiteter Sprachkurs der Sekundar- und Fachlehrerausbildung empfohlen, dieser wurde allerdings nicht als verbindlich erklärt. Der Sprachaufenthalt durfte nur noch höchstens einmal unterbrochen werden (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 26.1.1982).
Eine Kürzung des Fremdsprachenaufenthalts fand auf das Wintersemester 1994/95 statt. Studierende der sprachlich-historischen Richtung wurden noch zu einem Aufenthalt von mindestens 16 Wochen verpflichtet. Den Studierenden der mathematisch-naturwissenschaftlicher Fächer wurden nun bis zu zwei Unterbrüche ihres nach wie vor 12-wöchigen Aufenthalts gestattet (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 30.8.1994).
Die berufspraktische Ausbildung umfasste seit der Eigenständigkeit der SFA für alle Studierenden ein Praktikum von mindestens drei Wochen. Studierende ohne Primarlehrpatent absolvierten Praktika im Umfang von sieben Wochen, davon ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum in Kleingruppen im ersten Zwischensemester und zusätzlich zwei Einzelpraktika von zwei bzw. drei Wochen in späteren Zwischensemestern (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 12.8.1975).
Mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz kam es insbesondere in der berufspraktischen Ausbildung zu Neuerungen. Ab Frühling 1980 wurde die neu konzipierte berufliche Ausbildung mit 25 Studierenden erprobt. Auf dieser Grundlage wurden wesentliche Erkenntnisse für die nachfolgende Studienreform gewonnen (Ziegler 1994).
Das Resultat der Erprobung fand ihr Ende in der Wegleitung aus dem Jahre 1982. Es gab neu für alle Studierenden zwei Praktika. Diese fanden in den Zwischensemestern nach dem vierten resp. fünften Semester statt und waren folgendermassen aufgebaut: Die Praktika wurden in zwei Abschnitte aufgeteilt. Nach der ersten Woche folgte eine Seminarwoche an der Universität und anschliessend noch eine resp. zwei weitere Wochen Praktikum. Das erste Praktikum von zwei Wochen absolvierten die Studierenden zu zweit. Das zweite anschliessend alleine. Während der gesamten Studienzeit wurde empfohlen, eine „Heimatschule“ zu begleiten. Das bedeutete, dass die Studierenden während des Studiums das erzieherische und unterrichtspraktische Geschehen in einer Schule mitverfolgen konnten (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 26.1.1982).
Die Betonung des Theorie-Praxis-Bezugs führte dazu, dass die berufspraktische Ausbildung weiter ausgebaut wurde. Ab dem Wintersemester 1994/95 absolvierten die Studierenden der Sekundarlehrerausbildung insgesamt 12 Wochen Praktika, das erste fand in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten Semester im Umfang von drei Wochen in Zweiergruppen statt; das zweite im Anschluss an das dritte Semester, ebenfalls im Umfang von drei Wochen, aber individuell. Die grösste Veränderung gab es mit der Einführung eines dritten obligatorischen Praktikums, das als Vikariat gestaltet wurde. Die Studierenden übernahmen während sechs Wochen die selbstständige Führung einer Sekundarklasse (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 30.6.1994).
Probleme zeigten sich im Zusammenhang mit den Vikariaten im Zwischensemester. Da sich dieses jeweils mit den Sportferien der öffentlichen Schule überschnitt, war es nicht möglich, alle Studierenden in geeigneten Klassen unterzubringen. Als Folge davon entschied der Regierungsrat, das dritte Praktikum auf 4, 5 oder 6 Wochen festzulegen. So war es allen Schulen möglich, Studierenden einen Praktikumsplatz anzubieten (StAZH. Z 121.291 Wegleitung 30.8.1994).
Die Jahre der Sekundar- und Fachlehrerausbildung an der Universität Zürich waren geprägt von Veränderungen und Anpassungen. Die berufspraktische Ausbildung erhielt in diesen Jahren eine viel grössere Bedeutung und fachliche Vertiefung. Auch die Auslagerung der Lehrbefähigung für den Fremdsprachenunterricht in Englisch und Italienisch auf der Sekundarstufe war ein wichtiger Schritt. Daneben gab es über die knapp 30 Jahre der SFA noch weitere kleinere Veränderungen im Curriculum der einzelnen Fachrichtungen.
Hoffmann-Ocon, A. (2015). Orte der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Kanton Zürich. Bern: Hep.
Staatsarchiv Zürich (StAZH):
Z 70.79, Organisation des Unterrichts für Sekundarlehrer (1879-1980)
Z 121.280, Projektantrag und Projektorganisation (1976-1979)
Z 121.285, Sitzungsprotokolle Aufsichtskommission (1982-1997), Protokoll 4.7.1994.
Z 121.288, Akten Fachkonvente (1983-2001), Protokoll DK 8.12.1992.
Z 121.291 Sekundar- und Fachlehrerausbildung: Diverse Reglemente (1975-1994), Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 26.1.1982.
Ebd., Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 12.8.1975.
Ebd., Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 30.8.1994.
Ziegler, P. (1994). Sekundarlehrerausbildung an der Universität Zürich: Direktion der Sekundar- und Fachlehrerausbildung an der Universität.
Rahel Jane Wellauer
1974