Navigation auf uzh.ch
Der Blick auf den Mittelbau am Pädagogischen Institut kann aus diversen Perspektiven erfolgen. Über die Stellenpläne oder Personalstatistiken können zwar allgemeine Tendenzen zur Rolle des Mittelbaus in den universitären Instituten aufgezeigt werden (vgl. „Der Mittelbau in Entwicklung“), dabei stellt sich jedoch regelmässig die Frage: Wer war Teil des Mittelbaus und wie veränderte sich dies spezifisch am Pädagogischen Institut?
Neben den Studierenden und der Professorenschaft ist der akademische Mittelbau ein gewichtiges Kernelement einer Universität und stellt an der Universität Zürich derzeit über die Hälfte aller Angestellten (Universität Zürich, 2016).
Während der Mittelbau des Pädagogischen Instituts besonders ab 1983 eine gewisse Stabilität in der Zahl der Vollzeitäquivalente aufweist (UAZ, H.3.002, Stellenpläne 1970-1999), trifft dies auf die darin enthaltenen Stellenprofile nicht zu (Abb. 1). Um Aussagen treffen zu können zu den Arbeitsbedingungen des Mittelbaus, reicht diese Betrachtungsebene jedoch nicht aus. Mitarbeitende des Mittelbaus waren und sind zu ganz unterschiedlichen Bedingungen, mit unterschiedlicher zeitlicher Befristung, Lehrverpflichtung und Anstellungsgraden angestellt.
Zwischen Anfang der 1970er-Jahre und Ende der 1990er-Jahre lässt sich der Wandel der Anstellungsbedingungen des Mittelbaus am Pädagogischen Institut ansatzweise rekonstruieren. Die Quellenlage bleibt vor allem ausserhalb dieses Zeitraums schwierig. Zwei zentrale Entwicklungen sind festzumachen: Erstens scheinen Ende der 1970er- und zu Beginn der 1980er-Jahre die wissenschaftlichen Mitarbeitenden einen Aufschwung zu erfahren. Während 1971 kaum 30% des Mittelbaus zeitlich unbefristet als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt sind, steigt deren Anteil bis 1983 auf rund 45%, erreicht damit aber auch gleichzeitig seinen Höhepunkt und sinkt bis 1999 wieder auf unter 30%. Ein Vergleich zwischen den Vollzeitäquivalenten zeigt, dass der erste Anstieg der wissenschaftlichen Mitarbeitenden als eine Form der zeitlichen Verlängerung der Anstellungen von Assistierenden stattfand, und im Sinne von Beförderungen zu verstehen ist. So verhinderten die auf drei Jahre befristeten Arbeitsverträge der Assistierenden eine für die Forschung notwenige Kontinuität (Pädagogisches Institut 1976, S. 8/9), welche durch die festangestellten wissenschaftlichen Mitarbeitenden getragen wurde (Pädagogisches Institut 1979, S. 6/7). Entsprechend wurden Assistierende vor Vertragsende als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt. Die Entwicklungen fanden auf allen Stufen statt und hoben das Verhältnis der Anstellungen zugunsten der wissenschaftlichen Mitarbeitenden an. Der nach 1983 folgende Einbruch dieser Stellenkategorie fand unabhängig von der Entwicklung der Assistierenden statt und kann mitunter durch die Anstellungsbedingungen begründet werden. Da Anstellungen in anderen Bereichen besser bezahlt wurden, waren die Stellen am Pädagogischen Institut nicht langfristig attraktiv (Pädagogisches Institut 1979, S. 6/7).
Zweitens zeigt sich ab 1991 eine Ausdifferenzierung der Stellenprofile. So wurden dem Pädagogischen Institut 1991 erstmals Stellen für Oberassistierende zugesprochen, wodurch eine neue Personalkategorie entstand. Ebenso verhielt es sich mit der Kategorie der wissenschaftlichen Abteilungsleitung. Dies ist insofern interessant, als dass die Möglichkeit zur Anstellung von Oberassistierenden an der Universität Zürich grundsätzlich bereits seit 1930 möglich war (StAZH, OS 34).
Die Unterscheidung der Stellenprofile des Mittelbaus der Universität Zürich und deren Anstellungsbedingungen weisen unabhängig vom Pädagogischen Institut interessante Entwicklungen auf. Über die historische Entwicklung des Mittelbaus an der Universität Zürich, seiner Tätigkeitsprofile und Pflichtenhefte im inter- oder innerfakultären Bereich, ist bislang jedoch kaum etwas bekannt.
Die Anstellung von Assistierenden war bis 1950 noch je semesterweise geregelt und dann auf drei Jahre befristet (StAZH, OS 38). Spätestens mit dem Angestelltenreglement des Kantons Zürich von 1986 wurde eine Verlängerung der dreijährigen Befristung drei Mal um ein weiteres Jahr möglich, sofern denn „wichtige Gründe“ vorliegen: „Wichtige Gründe liegen namentlich vor, wenn die Bedürfnisse der Klinik, des Instituts oder Seminars die Verlängerung dringend erfordern oder wenn ein Assistent besondere Eignung für Forschung und Lehre aufweist und nicht als Oberassistent oder wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt werden kann.“ (StAZH, OS 49). Mit der Personalverordnung 1999 festigte sich dieses Vorgehen und legt die Dauer der Assistenz auf drei Jahre und eine Verlängerungsmöglichkeit um erneut drei Jahre fest (Universität Zürich 1999). Oberassistierende konnten ab 1999 zu den sechs Jahren um weitere drei Jahre angestellt werden.
Eine Gruppe von Angestellten, die bisher nicht angesprochen wurde, sind die über Drittmittel finanzierten Mitglieder des Mittelbaus. Mit dem stetigen Zuwachs des Drittmittelaufkommens für die Forschung an der Universität Zürich seit den 1970er-Jahren (vgl. Schwarzmann 1985) nahm auch die Bedeutung dieser Stellenkategorie der drittmittelfinanzierten, befristeten wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu. Die Rekonstruktion der Entwicklung dieser Stellenkategorie bleibt ebenfalls eine historiographische Herausforderung.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Mittelbau am Pädagogischen Institut in den 1990er-Jahren eine Ausdifferenzierung der Stellenprofile erfährt. Auch wenn ein Vergleich zwischen Instituten und Fakultäten schwierig bleibt, scheint das Pädagogische Institut diese Differenzierung erst spät vollzogen zu haben. Spätestens mit der Definition des Lizentiats als Voraussetzung für die Dissertation 1969 (vgl. Lizentiat), und damit einer klareren Gliederung des Studiums und der durch die Universität verliehenen Qualifikationen, wäre diese Differenzierung von Aufgaben und Stellenprofilen des akademischen Mittelbaus möglich gewesen.
Die Entwicklung der Stellenprofile am PI in den 1990er-Jahren ging auch mit einer Differenzierung des administrativ-technischen Personals einher (vgl. „Die Bibliothek“ und „Digitale Technologie“). Aufgaben des akademischen Mittelbaus wurden zusehends fest angestellten Personen des ATP übertragen.
Dem im Rahmen des PI oft formulierte Wunsch nach einer höheren Kontinuität der Anstellungsbedingungen wurde auch auf gesamtuniversitärer Ebene zwischen der Institutsgründung und der Autonomisierung der Universität insofern Rechnung getragen, als dass die befristeten Stellen zusätzlich verlängert werden konnten und die Möglichkeit zur Verstetigung als wissenschaftliche Mitarbeitende geschaffen wurde.
UZH Archiv (UAZ)
H.3.002, Stellenpläne Philosophische Fakultät I (1970-1999)
PUB.001.056, Studierendenstatistik (1977-2006)
Archiv des Instituts für Erziehungswissenschaft:
Institut für Erziehungswissenschaft Archiv (IfE Archiv). Pädagogisches Institut. Jahresberichte 1972-1987.
Rechtstext:
LS 415.11 (2017, 01. Januar) Universitätsgesetz vom 15.03.1998.
Schwarzmann, R. (1985). Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Schulthess, Zürich.
Staatsarchiv:
StAZH, OS 34, Reglement über die Anstellung des wissenschaftlichen und technischen Personals der Universität Zürich vom 06.11.1930.
StAZH, OS 38, Reglement über die Anstellung und Besoldung der Assistenten an den Instituten und Seminarien der Universität Zürich (Assistentenreglement) vom 05.10.1950.
StAZH, OS 49, Angestelltenreglement Anhang K Besondere dienstrechtliche Bestimmungen für Assistenten an den Kliniken, Instituten und Seminarien der Universität Zürich vom 16.04.1986.
Universität Zürich (1999) Personalverordnung der Universität Zürich vom 05.11.1999. Zürich.
Tamara Lehner-Loosli
1972