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Geschichte der Pädagogik an der Universität Zürich

Von der Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) an der Universität Zürich zur Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH)

Der Weg von der Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) an der Universität Zürich in die Pädagogische Hochschule Zürich entsprach einem langen Prozess. Um diesen Prozess nachzuzeichnen, ist es notwendig, den Blick auf verschiedene bildungspolitische Entwicklungen der 1990er-Jahre im nationalen und internationalen Kontext zu richten.  

Bis in die 1990er-Jahre kann für die Schweiz im Bereich der Lehrer/innenbildung auf der Sekundarstufe I von einer grossen Vielfalt gesprochen werden: Jeder Kanton hatte seine eigenen Anforderungen und Ausbildungsgänge. Bereits Mitte der 1970er-Jahre wurde seitens der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) in einem Bericht zur „Lehrerbildung von morgen“ (LEMO) eine gegenseitige Anpassung der kantonalen Ausbildungslandschaften angeregt. Zunächst blieben diese Vorschläge aber Makulatur. Erst anfangs der 1990er-Jahre, bei steigender Mobilität im Inland und dem europäischen Integrationsprozess, entstand Druck auf die Lehrer-/innenbildung. Die Öffnung des Arbeitsmarkts zwang die Kantone zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrdiplome. 1993 verabschiedete die EDK die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Erst im Jahre 1996 hatte sich auch der Kanton Zürich dieser Vereinbarung angeschlossen (Badertscher 1983; Criblez, Lehmann & Huber 2016; Widmer 2003).

Die Annäherung an die europäischen Lehrdiplome verlangte als Mindestanforderung für die Ausbildung zur Lehrperson nach einem Mittelschulabschluss eine anschliessende 3-jährige Ausbildung auf Hochschulniveau. Diese Aufforderung kann als Ausgangspunkt für die Tertiarisierung der Lehrerbildung in der Schweiz gesehen werden. Die EDK erarbeitete im Jahr 1993 23 Thesen zur Entwicklung Pädagogischer Hochschulen. Ziel war es, ein möglichst konkretes Bild einer Pädagogischen Hochschule zu entwerfen, Kriterien für eine gegenseitige Anerkennung der Diplome aufzuzeigen sowie die aktuellen Ansprüche an eine Pädagogische Hochschule darzulegen. Das Bundesgesetz für Fachhochschulen trat 1996 in Kraft. Somit waren einheitliche Vorgaben für den neuen Hochschultypus geschaffen (Criblez, Lehmann & Huber 2016; Widmer 2003).

Neben den Bewegungen auf nationaler Ebene fand im Kanton Zürich mit der „Lehrerbildung 2000“ schon im Jahre 1991 ein erster Reformanlauf statt. Der damalige Zürcher Erziehungsdirektor Alfred Gilgen gab den Auftrag, das Lehrerbildungsmodell zu überprüfen und die bisherigen Ausbildungen zu optimieren. Das Kernanliegen war die Gründung einer Pädagogischen Hochschule für die Ausbildung der Volksschullehrpersonen. Die Oberstufenlehrpersonenausbildung sollte weiterhin an der Universität angegliedert sein. Die Maturität sollte als Eintritt für die Lehrerausbildung vorausgesetzt werden. Die Ansprüche der „Lehrerbildung 2000“ deckten sich weitgehend mit den Thesen der EDK und erfüllten die internationalen Ansprüche der Lehrerbildung auf Hochschulniveau.   

Die erziehungsrätliche Kommission „Zukunft der Zürcher Lehrerbildung“ erarbeitete während drei Jahren einen Vorschlag, der im Januar 1996 dem Erziehungsrat in Form eines Gesetzes vorgelegt wurde. Hauptmerkmale waren die Zusammenfassung von Grundausbildung, Berufseinführung, Fort- und Weiterbildung für alle Stufen und die Gründung einer Pädagogischen Hochschule sowie die Ansiedlung der Sekundarlehrerausbildung als „Institut für Lehrkräfte der Sekundarstufe I“ an der Universität. In der anschliessenden Vernehmlassung wurde die Zusammenführung der Lehrerbildungsinstitutionen durch alle Teilnehmenden begrüsst. Einigkeit herrschte auch in Bezug auf das gemeinsame Basisstudium von zwei Semestern. Differenzen gab es bezüglich der institutionellen Angliederung der Lehrer/innenbildung. So wünschten sich die erweiterte Seminardirektorenkonferenz (ESDK), die Universität und die Aufsichtskommission der SFA eine selbstständige Institution an der Universität. Die politischen Parteien und die Schulpflegen bevorzugten die Gründung einer Pädagogischen Hochschule.

Nach der ersten Vernehmlassung wurde im Juli 1997 ein neuer Gesetzesentwurf vorgestellt. Darin enthalten war die Gründung einer Pädagogischen Hochschule, aber nicht mehr die Ausbildung der Sekundarlehrer/innen an der Universität. Eine erneute Vernehmlassung folgte. Die politischen Stimmen äusserten sich wiederum positiv zur Gründung einer Pädagogischen Hochschule. Die Aufsichtskommission der SFA wünschte sich aber weiterhin ein Lehrerbildungszentrum an der Universität Zürich. Sie argumentierte, es wäre ideal, eine universitätsnahe, synergieerzeugende und kostengünstige Lehrerbildung unter einem Dach zu haben. Aus Sicht der Aufsichtskommission der SFA wurde die Gründung einer Pädagogischen Hochschule als Rückschritt gewertet. Der Kanton Zürich sei der einzige Deutschschweizer Kanton, der eine europakompatible Lehrer/innenbildung vorweisen könne. Dies wäre mit der Gründung einer Pädagogischen Hochschule nicht mehr der Fall.

Parallel zur gesetzlichen Neuregelung der Lehrerbildung wurde ein neues Universitätsgesetz erarbeitet. Darin war die Lehrerbildung ausdrücklich nicht enthalten, was die SFA sogleich kritisch bemerkte und auf eine Änderung des Entwurfs des Universitätsgesetzes hingewirkt hatte. Dies ohne Erfolg. Mit der Annahme des Universitätsgesetzes im März 1998 durch das Stimmvolk war es nicht mehr möglich, ein selbstständiges Institut für Lehrkräfte der Sekundarstufe I an der Universität zu gründen. Die Sekundarlehrerausbildung musste nun in das Gesetz über die geplante Pädagogische Hochschule integriert werden. Der Wunsch der SFA nach einem eigenen Institut für Lehrerbildung an der Universität Zürich konnte nicht weiterverfolgt werden.

Der bestehende Gesetzesentwurf von 1997 musste insoweit ergänzt werden, als dass die Ausbildung Stufenlehrkraft für die Sekundarstufe I ebenfalls an der Pädagogischen Hochschule angesiedelt wurde. Weiter wurde festgehalten, dass die Fachwissenschaftliche Ausbildung durch einen Studienschwerpunkt an der Universität erfolgt. Das Immatrikulationsrecht an der Universität wurde ebenfalls festgelegt. Der Gesetzestitel wurde in der letzten Überarbeitung im Jahre 1999 von „Lehrerbildungsgesetz“ in „Gesetz über die Pädagogische Hochschule“ geändert. Im Kantonsrat kam es darauf zu einer Debatte, da in zwei Bereichen Unstimmigkeit herrschte. Zum einen ging es um die Zulassungsbestimmung von der Maturität zur Ausbildung als Kindergartenlehrperson und zum anderen um die Ansiedlung der Ausbildung der Lehrperson zur Sekundarstufe I an die Pädagogische Hochschule. Schliesslich wurde von 59 Mitgliedern des Kantonsrats das Referendum ergriffen, was eine Volksabstimmung zum neuen Gesetz notwendig machte. (Furrer 2003; StAZH. Z 121.288 Didaktiklehrerkonvent; StAZH. Z 121.286 Protokoll AK 1998, StAZH. Z 121.285)

Am 12. März 2000 wurde das Gesetz über die Pädagogische Hochschule per Volksabstimmung angenommen. In der konkreten Umsetzung des Gesetzes musste der institutionelle und personelle Wechsel der Lehrerbildung von der Universität in die Pädagogische Hochschule vollzogen werden. Für die Dozierenden der SFA stand ein Wechsel bevor. Der Hochschulrat entschied im Juni 2000, dass die Dozierenden sowie die administrativen und technischen Angestellten aller früheren Lehrerausbildungsstätten eine Weiterbeschäftigung an der Pädagogischen Hochschule finden sollten. Im November desselben Jahres wurde der Direktor a.i. Peter Sieber als Prorektor an die Pädagogische Hochschule gewählt. Das Amt trat er neben der Direktion der Sekundar- und Fachlehrerausbildung im April 2001 an. Er blieb Direktor der SFA bis zu deren Überführung in die Pädagogische Hochschule Zürich im Jahre 2002. In Bezug auf die Sekundarschullehrer-/innenausbildung bedeutete dies, dass die fachspezifischen Ausbildungsteile weiterhin an der Universität Zürich vermittelt wurden. Das fachdidaktische Wissen wird seit dem Wintersemester 2002/03 an der Pädagogischen Hochschule Zürich erworben (StAZH. Z 121.286; Furrer 2003; www.phzh.ch).

Literatur

Badertscher, Hans. (1983). Modellvorschläge für die Verbesserung und Koordination der Lehrerbildung für die Sekundarstufe I in der Schweiz - In: Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung 1 (1983) 2, S. 21-23.

Criblez, Lucien, Lehmann, Lukas, & Huber, Christina. (2016). Lehrerbildungspolitik in der Schweiz seit 1990 : Kantonale Reformprozesse und nationale Diplomanerkennung (Vol. Band 1, Historische Bildungsforschung). Zürich: Chronos.

Furrer, Walter. (2003). Die Reform der Züricher Lehrerbildung; in Grünenfelder, Peter (Hrsg.) Reformen und Bildung; Erneuerung aus Verantwortung, Festschrift für Ernst Buschor, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich.

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Staatsarchiv Kanton Zürich (StAZH):

  • Z 121.285
  • Z 121.286
  • Z 121.288 Didaktiklehrerkonvent

Thesen zur Entwicklung Pädagogischer Hochschulen, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, Bern 1993.

Widmer, Stephan. (2003). Die Bildungsreformen im Kanton Zürich von 1995 bis 2003; in Grünenfelder, Peter (Hrsg.), Reformen und Bildung; Erneuerung aus Verantwortung, Festschrift für Ernst Buschor, Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich.

Autorenschaft

Rahel Jane Wellauer

Zeitmarke

2002