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Geschichte der Pädagogik an der Universität Zürich

Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) an der Universität Zürich von 1974 – 2002

Im Sommer 1974 befasste sich eine Kommission des Erziehungsrates mit der Wahl eines neuen Leiters für die Sekundar- und Fachlehrerausbildung an der Universität Zürich. Leo Weber, der die Leitung bis Ende des Sommersemesters 1974 innehatte, trat altershalber zurück. Die Studierendenzahlen der Sekundarlehrer/innenausbildung stiegen in den vorangegangenen Jahren stark an. Auf das Wintersemester 1974/75 waren 875 Studierende immatrikuliert. Die Schaffung einer Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) in institutioneller Eigenständigkeit vom Pädagogischen Institut wurde mit der Wahl von Walter Hohl als neuer Direktor realisiert. (UAZ H.3.002 Stellenpläne 1970-2001; Protokoll Regierungsrates des Kantons Zürich 4.9.1974)

Abb. 1: Anzahl Studierende Sekundar- und Fachlehrerausbildung der Universität Zürich, eigene Darstellung, aus Studentenstatistik (UAZ) PUB.001.056Abb. 1: Anzahl Studierende Sekundar- und Fachlehrerausbildung der Universität Zürich, eigene Darstellung, aus Studentenstatistik (UAZ PUB.001.056 Studierendenstatistik 1977-2006)
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Bereits am 20. Februar 1967 hatte der Zürcher Kantonsrat eine Gesamtkonzeption der Lehrerbildung in Auftrag gegeben. Nach langwieriger Vorarbeit hat der Regierungsrat im Juli 1976 einen Entwurf des Lehrerbildungsgesetzes zuhanden des Kantonsrates gutgeheissen. Das Gesetz konnte im Februar 1978 verabschiedet werden und wurde durch das Stimmvolk im September 1978 angenommen (StAZH. Z 121.280 Projektantrag).

In diese Zeit fiel die Ausgliederung der SFA aus dem Pädagogischen Institut. Leo Weber war seinerseits Vertreter der Universität in der Kommission zur Weiterentwicklung des Studienplanes der Sekundarschulstufe (StAZH. Z 70.79).

Mit der Loslösung vom Pädagogischen Institut im Jahr 1974 wurde die Sekundar- und Fachlehrerausbildung direkt der Erziehungskommission des Kantons Zürich unterstellt. Walter Hohl, diplomierter Naturwissenschaftler und Professor für Mathematik wurde zum Direktor der Ausbildung gewählt. Sein Amtsantritt erfolgte im Oktober 1974. Als einzige Sekretärin war Fräulein Erika Hänggi tätig. (Ziegler 1994; UAZ H.3.002 Stellenpläne 1970-2001; Protokoll Regierungsrates des Kantons Zürich 4.9.1974)

Mit der Ausgliederung der SFA wurde gleichzeitig eine Reorganisation der Ausbildung in Angriff genommen. Im August 1975 verabschiedete der Erziehungsrat eine neue „Wegleitung für die Sekundar- und Fachlehrerausbildung an der Universität Zürich “ sowie das „Reglement über die Fähigkeitsprüfung “. Auf inhaltlicher Ebene (vgl. Artikel Curriculum der Sekundar- und Fachlehrerausbildung) wurden insbesondere die Fachausbildung und die berufspraktische Ausbildung neu geregelt.

Im Juni 1975 wurde per Unipress kommuniziert, dass sich alle Sekundarlehramtskandidat/innen der mathematisch-naturwissenschaftlichen Richtung persönlich an den Einschreibetagen melden müssen. Ziel der Studienleitung war es, die Studierenden besser über die Anforderungen des Studiums zu informieren, um die notwendigen Lehraufträge, Personal, Räume etc. auf Semesterbeginn bereitstellen zu können. Auf Seiten der Studierenden wurde dieses Vorgehen hingegen als diskriminierend und als ein versteckter Numerus Clausus wahrgenommen und kritisiert. Die SFA Studienleitung bat daraufhin die Studierenden, sich frühzeitig bei ihnen zu melden und keinen sogenannten „Pressekrieg“ anzuzetteln. Die obligatorischen Einschreibetage wurden daraufhin nur noch bis im Wintersemester 1976/77 durchgeführt  (StAZH. Z 70.79).

Auf das Wintersemester 1975/76 traten die neue Wegleitung und das neue Reglement in Kraft. Am 2. November 1977 wurde als erster Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Bruno Krapf als Vizedirektor der Sekundar- und Fachlehrerausbildung gewählt. Gemeinsam mit Werner Christen besetzte er eineinhalb Stellen als ständiger wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Bereits mit der Annahme des neuen Lehrerbildungsgesetzes am 24. September 1978 wurde die Sekundar- und Fachlehrerausbildung erneut reformbedürftig. Mit dem neuen Gesetz änderte sie die Struktur der Ausbildung. Neu absolvierten alle Lehrpersonen gemeinsam eine Pädagogische Grundausbildung am Seminar für Pädagogische Grundausbildung (SPG). Anschliessend folgten die stufenspezifischen Studiengänge. Ziel war es, einen Ort der praxisorientierten Gemeinschaft zu erzeugen. Diese neue Gliederung führte dazu, dass Sekundarlehrer/innen nicht mehr zwingend über eine abgeschlossene Primarlehrer/innenausbildung verfügten. Mit der Verlängerung der Studienzeit sollte für eine solidere, vielseitigere Ausbildung gesorgt sein (Hoffmann-Ocon 2015; Ziegler 1994).

Die Leitidee für die Reform der SFA, erarbeitet unter Einbezug von unterschiedlichen Betroffenengruppen, bestand in der Stärkung der „Persönlichkeitsbildung“ und damit der Eigenverantwortung der Studierenden. Ganz im Sinne von Lernen durch Tun wurden die persönlichen Erfahrungen als Basis für das Lernen definiert. In diesem Sinne wurde die Sekundarlehrerausbildung auf drei Ebenen festgelegt: das Fachstudium, die berufliche sowie die erziehungswissenschaftliche Ausbildung. Als Grundlage dienten 22 Vorlesungs- und Übungsstunden pro Woche. Das Fachstudium umfasste ein Hauptfach, ein erstes und ein zweites Nebenfach. In den weiteren Fächern, die nicht im Fachstudium abgedeckt waren, wurde ein Zusatzstudium vorausgesetzt. Angehende Lehrpersonen wurden zudem verpflichtet, nach der Maturität ein 18–wöchiges ausserschulisches Praktikum zu absolvieren (vgl. Artikel Curriculum der Sekundar- und Fachlehrerausbildung). Die Erarbeitung der Revision beanspruchte mehrere Jahre. Im Wintersemester 1980/81 konnte eine Gruppe von 20 Studierenden, je 10 Phil I und Phil II, einen ersten Probelauf mit den neuen Ausbildungselementen durchlaufen. Im Zentrum dieser Reform stand die Stärkung der berufspraktischen Studienanteile (Ziegler 1994; StAZH. Z 121.278; StAZH. Z 121.279).

Erst im Jahre 1992 wurde erneut eine Neufassung des Prüfungsreglements und der Wegleitung der SFA diskutiert. Die Revision fand unter Beteiligung der Studenten- und der Dozentenschaft statt. Die neuen Regelungen wurden dabei von allen beteiligten Akteuren begrüsst. Dabei standen in erster Linie inhaltliche Veränderungen der Ausbildungsgänge im Zentrum. Ziel war eine Optimierung der bestehenden Studiengängen vor allem im Bereich der berufspraktischen Ausbildung sowie die Einführung von Projektunterricht. Mit einem neu eingeführten Lernvikariat von 6 Wochen gegen Ende des Studiums sollte der Praxisanteil an der Ausbildung erhöht werden. Während dieser Zeit übernahmen die Studierenden die gesamte Verantwortung für eine Klasse. Die Klassenlehrperson wurde in dieser Zeit vom Unterricht befreit und nahm an obligatorischen Weiterbildungen teil. Die Lernvikariate sollten in Klassen von Junglehrpersonen stattfinden, da diese mit den neuen Strukturen im ersten Schuljahr in diesen sechs Wochen zum Besuch von obligatorischen Fortbildungen verpflichtet wurden (UZH G.7.1.230; StAZH. Z 121.288 Protokoll DK 8.12.1992; StAZH. Z 121.285 AK Protokoll 4.7.1994).

Im Jahre 1996 kam es zu einer Vernehmlassung des neuen Universitätsgesetzes. Aus den Protokollen der Aufsichtskommission der Sekundar- und Fachlehrerausbildung geht hervor, dass der Lehrerbildung kein expliziter Platz im neuen Gesetz eingeräumt werden sollte. Die Aufsichtskommission forderte, dass die Universität bestimmte Aufgaben in der Ausbildung von Lehrpersonen übernehmen sollte, dies gesetzlich zu regeln sei und dass eine Vertretung der SFA Einsitz in der Universitätsleitung nehmen könne.

Im neuen Universitätsgesetz wurde die Sekundarlehrer/innenausbildung nicht mehr erwähnt. Ihre Fortsetzung als Teil der Universität wurde damit ausgeschlossen. Es folgte eine Auslagerung der Sekundar- und Fachlehrerausbildung an die Pädagogische Hochschule Zürich. (vgl. Artikel Von der Sekundar- und Fachlehrerausbildung (SFA) an der Universität Zürich zur Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH))

Literatur

Hoffmann-Ocon, A. (2015). Orte der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Kanton Zürich. Bern: Hep.

Staatsarchiv Zürich (StAZH):

Z 70.79

Z 121.280 Projektantrag

Z 121.285 AK Protokoll 4.7.1994

Z 121.288, Protokoll DK 8.12.1992

Z 121.291 Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 26.1.1982

Z 121.291 Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 12.8.1975

Z 121.291 Wegleitung für das Sekundar- und das Fachlehrerstudium an der Universität Zürich vom 30.8.1994

UZH Archiv (UAZ)

H.3.002, Stellenpläne Philosophische Fakultät I (1970-2001).

PUB.001.056, Studierendenstatistik (1977-2006).

Ziegler, P. (1994). Sekundarlehrerausbildung an der Universität Zürich: Direktion der Sekundar- und Fachlehrerausbildung an der Universität.

Autorenschaft

Rahel Jane Wellauer

Zeitmarke

1974