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Am Institut für Sonderpädagogik, das von 1973 bis 2009 bestand, waren im Laufe der Zeit insgesamt sechs Studienordnungen in Kraft. Die ersten drei Studienordnungen (von 1981, 1993 und 1996) waren für das Studium der Sonderpädagogik als 1. oder 2. Nebenfach im Rahmen eines Lizentiatsstudiums an der Philosophischen Fakultät konzipiert. Die beiden Studienordnungen von 1998 und 2004 galten auch für Sonderpädagogik als Hauptfach, eine Option, die ab Wintersemester 1998 zur Verfügung stand. Die letzte Studienordnung des Instituts betraf Sonderpädagogik als Teil des Bachelorstudiums in Erziehungswissenschaft, dem neuen Studienangebot nach der Studienreform nach Bologna.
Bis 1981 gab es am ISP keine offizielle Studienordnung. Definiert wurden lediglich minimale Zulassungsbestimmungen zur Lizentiatsprüfung für das theoretische Studium. Ergänzend dazu musste ein vierwöchiges Pflichtpraktikum im sonderpädagogischen Feld bescheinigt sein (Informationen zum Studium, WS 74/75).
Im Sommersemester 1981 trat die erste Studienordnung für Sonderpädagogik im 1. oder 2. Nebenfach in Kraft. Sie setzte sich aus einem Grund- und einem Hauptstudium sowie einem zwölfwöchigen (für Studierende im 1. NF) oder achtwöchigen (für Studierende im 2. NF) Praktikum zusammen. Im Grundstudium sollten Grundkenntnisse der Sonderpädagogik vermittelt werden, im Hauptstudium konnten behinderungsspezifische Schwerpunkte gewählt werden. Im Studienführer wird festgehalten, dass ab SS 1981 „[…] nur noch Studenten zur Prüfung zugelassen werden, welche die neuen Bedingungen erfüllen.“ (Studienführer, gültig ab SS 81). Diese Studienordnung war, abgesehen von wenigen kleinen Veränderungen, bis zu Beginn der 1990er-Jahre gültig.
Eine zweite Studienordnung trat im Wintersemester 1993/94 in Kraft. Neu wurde das Grundstudium in die Bereiche „Einführung“, „Handlungsfelder“, „Behindertensoziologie“ und „Behindertenrecht“ aufgeteilt. Im Hauptstudium musste man sich, neben dem für alle verbindlichen Bereich „Allgemeine Behindertenpädagogik“, zwischen den beiden Hauptschwerpunkten „Schüler mit Schulschwierigkeiten“ und „Menschen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen“ entscheiden. Für den Nebenschwerpunkt standen „Sprach-„, „Hör-„, und „Sehbehindertenpädagogik“ zur Auswahl. Die Anzahl zu leistender Wochensemesterstunden und selbständiger Arbeiten wurde für Studierende im 1. und 2. Nebenfach verbindlich festgelegt. Die Anforderungen ans Praktikum wurden vorläufig nicht verändert. (Sonderpost Nr. 31).
Eine neue, dritte Studienordnung trat im Wintersemester 1996/97 in Kraft (Sonderpost Nr. 36). Als Veränderungen werden insbesondere die Weiterentwicklung des Studienbereichs I („Förderung, Beratung und Therapie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“, Lehrstuhl Schley) und des Studienbereichs II („Unterstützung und Begleitung von entwicklungsbeeinträchtigten Menschen in Bildungs- und Dienstleistungssystemen“, Lehrstuhl Bächtold) genannt. Ausserdem wurden die Nebenschwerpunkte in Form von Projektseminarien in die beiden Studienbereiche integriert. Die Studienbereiche wurden durchlässiger, es sollte mehr Gewicht auf forschendes Lernen gelegt werden, und im Grundstudium gab es neu eine Grundlagenveranstaltung zu „Behinderungsspezifischen Entwicklungsbereichen“ (Sprache, Sehen, Hören, Motorik, Kognition und Emotion). Die Anforderungen ans Praktikum wurden wieder unverändert übernommen.
Ab Wintersemester 1998/99 war es möglich, Sonderpädagogik im Rahmen des Lizentiatsstudiums an der Philosophischen Fakultät als Hauptfach zu belegen. Die neue, vierte Studienordnung enthielt deshalb im Grundstudium auch einen je zweisemestrigen wissenschaftlichen Methoden- und einen Diagnostikkurs für die Studierenden im Hauptfach. Weiterhin wurde ein Praktikum mit Reflexion und Evaluation verlangt. Für Hauptfachstudierende musste das Praktikum 24 Wochen dauern, konnte aber auch in Teilzeit mit entsprechender Verlängerung absolviert werden. (Studienordnung des Instituts für Sonderpädagogik der Universität Zürich vom September 1999)
Im Wintersemester 2004/05 trat eine überarbeitete Fassung der Studienordnung von 1998 in Kraft. Die wichtigste Änderung war die Abschaffung des studienintegrierten Praktikums und der Lehrveranstaltung „Integriertes Praktikum: Reflexion und Evaluation“. Den Studierenden wurde dennoch empfohlen, während des Studiums ein Praktikum einzuplanen (Studienordnung des Instituts für Sonderpädagogik vom April 2004).
Ab 2006 wurde an der Philosophischen Fakultät die europäische Studienreform nach Bologna umgesetzt und somit der bisherige Normalabschluss des Lizentiats durch das zweistufige Bachelor- und Mastersystem ersetzt. Sonderpädagogik wurde nun nicht mehr als grundständiges Hauptfach angeboten, sondern lediglich als spezialisierter Masterstudiengang (Haupt- oder Nebenfach) im Fach Erziehungswissenschaft (ab 2009). Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Erziehungswissenschaft. Im Rahmen des BA-Studiums wurden integrierte sonderpädagogische Module angeboten. „Die Themen der Sonderpädagogik werden im BA Erziehungswissenschaft in allen vier Themenmodulen sowie in drei Schwerpunktmodulen vertreten.“ (Wegleitung für das Bachelor-Studium im Fach Erziehungswissenschaft).
Archiv des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich:
Informationen zum Studium der Sonderpädagogik. Wintersemester 74/75.
Studienführer. Einführung ins Studium der Sonderpädagogik, gültig ab SS 81. Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich.
Sonderpost. Mitteilungen des Instituts für Sonderpädagogik der Universität Zürich. Nr. 31 (SS 1994).
Sonderpost. Mitteilungen des Instituts für Sonderpädagogik der Universität Zürich. Nr. 36 (WS 1996/97).
Studienordnung. Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich. September 1999.
Studienordnung. Institut für Sonderpädagogik der Universität Zürich. April 2004.
Wegleitung für das Bachelor-Studium im Fach Erziehungswissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Pädagogisches Institut und Institut für Sonderpädagogik. 1. Auflage 1. April 2006.
Claudia Spiess, Ingeborg Hedderich
1973