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Geschichte der Pädagogik an der Universität Zürich

Struktur und Entwicklung des Primarlehramts an der Universität (1907-1942)

Abstract

1912 wurde von der Zürcher Erziehungsdirektion ein Reglement genehmigt, das die Primarlehrer/innenausbildung an der Universität rechtlich festschrieb. Allerdings traten die ersten Maturand/innen den zweisemestrigen Studiengang bereits im Jahre 1907 und mit Studienziel Sekundarlehramt an, da der Studiengang bis 1912 den direkten Zugang zum Sekundarlehramtsstudium ermöglichte. Die Konsolidierung des Studiengangs als nicht–seminaristischer Weg zum Primarlehramt führte in den Folgejahren zur Etablierung der Didaktik und zur Diskussion des Theorie–Praxis–Verhältnisses innerhalb der universitären Pädagogik. Die Entwicklung der Primarlehrer/innenausbildung an der Universität war eng mit der neuen kantonalen Übungsschule Wolfbach, dem Methodiklehrer und Didaktikprofessor Hans Stettbacher sowie dem Sekundarlehramtsstudium verknüpft. Wenngleich gerade der Primarlehramtsstudiengang bis zu seiner Einstellung 1942 etwas konstant Provisorisches hatte, verhalf die Lehrer/innenbildung der Pädagogik an der Universität zu Profil und Anerkennung.

Das Anliegen einer Zürcher Primarlehramtsausbildung an der Universität geht bereits auf das 19. Jahrhundert zurück und war Bestandteil des Lehrerbildungsgesetzes von Erziehungsdirektor Johann Caspar Sieber, das 1872 in einer Volksabstimmung verworfen wurde. Damit war die Idee aber nicht vom Tisch. So stand der Zürcher Lehrerverein noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts einer „Akademisierung“ der Primarlehramtsausbildung positiv gegenüber. Am 24. Mai 1905 beschloss der Erziehungsrat des Kantons Zürich, Maturand/innen an der Universität Zürich zu Primarlehrer/innen auszubilden. Damit erwuchs der etablierten Seminarausbildung Konkurrenz auf Hochschulebene. Mit Beginn des Wintersemesters 1907/08 begann der erste Jahrgang (eine Kandidatin und elf Kandidaten) die universitäre Primarlehrer/innenausbildung in Zürich. Zeitgleich wurde das entsprechende „Reglement über die Fähigkeitsprüfung zur Patentierung zürcherischer Primarlehrer“ per 24. Dezember 1907 angepasst. Neu waren auch Kandidat/innen an die Prüfung zugelassen, die eine seminaräquivalente universitäre Ausbildung absolviert hatten. Solche Kandidat/innen verfügten über eine gymnasiale Matur (von den Gymnasien und Industrieschulen in Zürich oder Winterthur) und wurden in Pädagogik und Methodik, Schulhygiene, Gesang und Musiktheorie, Instrumentalunterricht, Zeichnen, Schreiben und Turnmethodik geprüft, ausserdem mussten sie Probelektionen bestehen. Die universitäre Ausbildung umfasste die Pädagogik in Theorie und Praxis. Kenntnisse in Singen, Musik, Turnen, Zeichnen und Schreiben (Kalligrafie) mussten sich die Kandidat/innen aber zunächst in Eigeninitiative aneignen (vgl. Curriculum Primarlehramtsstudiengang). Für die Umsetzung des neuen Programms war der bisherige Methodiklehrer des Sekundarlehramtsstudiengangs Gustav Egli zuständig. (Egli 1908; Grube & Hoffmann–Ocon 2015, S. 41, 43; StAZH OS 25, S. 105–112; StAZH U 111.1 (Teil 4) Gustav Egli an die Erziehungsdirektion 13.4.1908)

Egli scheint für Programm und Inhalt des Studiengangs massgeblich verantwortlich gewesen zu sein. Er äusserte sich aber durchaus kritisch dazu. Der Erziehungsrat beschloss am 16. Oktober 1907, also vor der regierungsrätlichen Verabschiedung des Reglements vom 24. Dezember 1907, eine modifizierte, verkürzte Sekundarlehrer/innenausbildung für die Absolvent/innen des Primarlehramtsstudiengangs. Wer demnach die neue universitäre Ausbildung zur Primarlehrperson abschloss, konnte ohne Berufserfahrung mit der Ausbildung zur Sekundarlehrperson an der Universität beginnen. Für Absolvent/innen eines Seminars sah die Gesetzgebung bei diesem Schritt mindestens ein Jahr Berufspraxis und eine bestandene Fähigkeitsprüfung als Voraussetzung vor. Diese Anforderungen konnten im Falle eines konsekutiven Sekundarlehramtsstudiengangs übersprungen werden. Die Kandidat/innen mussten sich also selbst um ihre Fähigkeitsprüfung zur Primarlehrperson kümmern, diese war nicht als Teil der Ausbildung vorgesehen. Für Egli war klar, dass alle seine zwölf Kandidat/innen den Weg zum Sekundarlehramt eingeschlagen haben, da diese allesamt bereits im ersten Semester fachliche Studien an der Universität besuchten, wie sie nur für das Sekundarlehramt notwendig waren. Egli bemängelte, dass der neue Primarlehramtsstudiengang eigentlich eine Sekundarlehramtsausbildung für Nicht–Seminaristen war und implizit eine Ausnahmeregelung zum Standard machte. Egli befürwortete seinerseits eine effektive universitäre Primarlehrer/innenausbildung mit zwingender Fähigkeitsprüfung und einer Dauer von drei Semestern. Die Rechtslage von 1908 erlaubte also eine Zulassung zum Sekundarlehramtsstudium ohne Berufspraxis und ohne Primarlehrpatent, einzig die einjährige universitäre Primarlehrer/innenausbildung galt als Bedingung. Egli sah darin letztlich den Versuch, auf einen Lehrermangel der Sekundarschulstufe zu reagieren. (Criblez & Lussi Borer 2011, S. 253, 256; Egli 1908; StAZH OS 27 11.10.1906, S. 520–527)

Nach dem Tod Eglis übernahm zu Beginn des Sommersemesters 1909 der bisherige Stellvertreter, Hans Stettbacher, die Leitung des Primar– und Sekundarlehramtsstudiengangs. Stettbacher war promovierter Sekundarlehrer und Mittelschullehrer sowie ab 1910 Leiter der neu eingerichteten kantonalen Übungsschule. Stettbacher musste sich sogleich um die Organisation der neu zu bestimmenden Übungsschule mit drei Primar– und zwei Sekundarklassen kümmern. Diese fand vorerst im sogenannten Provisorium Müller–Werder am Wolfbach statt, vermutlich in den (ehemaligen) Räumlichkeiten der Druckerei Müller–Werder an der heutigen Wolfbachstrasse. Im Sommer 1910 erfolgte der Umzug in das Schulhaus Wolfbach, heute Teil des Instituts für Erziehungswissenschaft an der Kantonsschulstrasse 3. Die Übungsschule Wolfbach blieb eine städtische Schule, wurde aber vom Kanton mitfinanziert. Im Frühling 1909 wurden die Primarlehramtskurse in den städtischen Schulhäusern an der Ilgenstrasse A und B abgehalten. Der Umzug fand schleppend statt und so verteilte sich der Übungsunterricht auch noch 1910 aufs Provisorium, Wolfbach und Ilgenstrasse. Mehrfach wurde über einen Schulgarten und ein Physikzimmer für experimentelle Praktika verhandelt. Vor 1909 war es überdies schwierig, Lehrer/innen und besonders ältere Lehrpersonen zu finden, die gerne Musterlektionen hielten und Probelektionen betreuten. (FBP [ohne Signatur] Übungsschule 1909–1916 Notizbuch Hans  Stettbachers; Klauser 1948; StAZH U 98.12 – U 98.19 Statistik über die Teilnehmer der Vorlesungen 1902–1946; StAZH U 111.1 (Teil 4) Vorstand des Schulwesens der Stadt Zürich an die Erziehungsdirektion 4.5.1909; StAZH U 111.2 (Teil 2) Hans Stettbacher an die Erziehungsdirektion 4.6.1909; StAZH U 111.2 (Teil 2) Hans Stettbacher an den Erziehungsrat 3.8.1909; StAZH U 111.1 (Teil 4) Erziehungsdirektor an den Regierungsrat 18.12.1909; StAZH U 111.1 (Teil 4) Hans Stettbacher an den Erziehungsrat 27.6.1910)

Rechtlich sowie bzgl. Personal und Inhalten war die Gründungszeit der universitären Primarlehrer/innenausbildung von Unklarheit und Wandel geprägt. Im Sommer 1912 schliesslich scheint die Phase des Experimentierens vorerst vorüber gewesen zu sein. Eine Studienordnung wurde verabschiedet. Diese hielt Folgendes fest:

„1. Zugelassen sind Maturand/innen der Gymnasien und Industrieschulen Zürich und Winterthur. Absolventen der jeweiligen Handelsabteilung sind Ausnahmen vorbehalten.

2. Der Studiengang dauert zwei Semester.“ (FBP ZH HA II 5 Studienordnung zur Erlangung des Primarlehramtes an der Universität Zürich 21.8.1912)

Im September 1912 folgte das dazugehörige Reglement. Damit war auch die Phase der unsicheren Rechtslage, die Egli 1908 anzeigte, vorbei. Das neue Reglement sah eine ordentliche Prüfung zum Primarlehramt vor. Als Voraussetzungen wurden eine abgeschlossene Mittelschulbildung, wie in der Studienordnung erwähnt, inkl. seminaradäquate Kenntnisse in Singen, Musik, Zeichnen, Turnen, praktischer Physik und Chemie verlangt sowie natürlich das abgeschlossene einjährige Universitätsstudium. Mit der Ausnahme von Zeichnen und Schreiben wurden alle Fächer mündlich geprüft. Hinzu kam eine Probelektion mit schriftlicher Präparation. Das 1913 erneuerte Reglement betreffend die Fähigkeitsprüfung der Sekundarlehrer/innen bestimmte hinsichtlich Prüfungszulassung, dass angehende Sekundarlehrer/innen über das Primarlehrpatent und eine mindestens einjährige Berufserfahrung zu verfügen hatten. Ausnahmeregelungen blieben weiterhin möglich. Diese sollten in Zukunft öfters beantragt werden. In den Folgejahren prägten vor allem inhaltliche Fragen und die Administration der Vorlesungen Stettbachers Arbeit und die Organisation des Studienalltags. Für die Kandidat/innen bestand der Schulalltag aus praktischen Übungen an der Übungsschule am Vormittag und Vorlesungen und theoretischen Übungen im Universitätsgebäude am Nachmittag. (vgl. Curriculum Primarlehramtsstudiengang) (UAZ AB.1.0973 Dozierendendossier Hans Stettbacher 9.1959; Klauser 1948; StAZH OS 29, S. 446-449 5.4.1913; StAZH OS 29, S. 513–521; StAZH Z 34.1666 Fähigkeitsprüfungen und Wahlfähigkeit)

Ab Mitte der 1920er-Jahre wurde eine Reform der Zürcher Lehrer/innenbildung fachlich und politisch breit und intensiv diskutiert. Noch 1934 wurde ein neues Reglement für den Studiengang in Kraft gesetzt. Zulassung, Auflagen sowie die Dauer von zwei Semestern blieben dieselben. 1938 jedoch wurde der Entscheid zur Aufhebung des Studiengangs gefällt. Der Regierungsrat hob die bisherige Ausbildung von Primarlehrer/innen an der Universität auf und delegierte sie an mehrere Unterseminare und an das neu geschaffene kantonale Oberseminar im Haus zum Rechberg am Hirschengraben. Bereits 1932 wurde überdies die Übungsschule vom Schulhaus Wolfbach ins Schulhaus Hirschengraben verlegt. Da das Oberseminar allerdings erst 1942 seinen Lehrbetrieb aufnahm, wurden bis zum Sommersemester 1942 nach wie vor Primarlehrer/innen an der Universität ausgebildet. (Grube & Hoffmann–Ocon 2015, S. 44; StAZH MM 3.57 RRB 1938/2541 6.10.1938; StAZH MM 3.57 RRB 1938/3278 22.12.1938; StAZH OS 35, S. 274–277 10.3.1934; StAZH OS 35, S. 437–440 26.2./21.3.1935; StAZH U 98.12 – U 98.19 Statistik über die Teilnehmer der Vorlesungen 1902–1946; StAZH Z.70.73 Verfügung der Erziehungsdirektion 23.1.1942; StAZH Z 70.73 Protokoll des Erziehungsrates 31.3.1942)

Anzahl Student/innen „Einführung in die Unterrichtspraxis der Primarschule“ (StAZH U 98.12– U 98.19 Statistik über die Teilnehmer der Vorlesungen 1902–1946)

 

Zusammenfassend lassen sich in der tertiären Primarlehrer/innenbildung viel Universitätstradition und Wissenschaftlichkeit in Form, Personal und Inhalten der Ausbildung erkennen. Der Einfluss, den die anhaltende Lehrer/innenbildungsdebatte seit dem 19. Jahrhundert auf die Gesetzgebung hatte, ist insofern spürbar, als dass die an der Universität verfügbaren akademischen Möglichkeiten genutzt wurden, aber auch darin, dass der Studiengang in über 30 Jahren Laufzeit nie seinen provisorischen Charakter verloren hat. Dass die Primarlehrer/innenausbildung die Berufsorientierung der universitären Pädagogik beförderte, erscheint ebenso plausibel, wie dass die Lehrer/innenbildung an der Universität Didaktik und Pädagogik als Wissenschaften legitimierte. Weiter kann bestätigt werden, dass das universitäre Sekundarlehramt für das Primarlehramt Pate stand und als Katalysator für die Etablierung der Primarlehrer/innenausbildung an der Universität wirkte. Dabei fand der Zugang zum Sekundarlehramtsstudium über ein nicht–seminaristisch erworbenes Primarlehrpatent Anklang und konnte so einem eventuellen Sekundarlehrer/innenmangel entgegenwirken. Eine vergleichende Betrachtung der Anzahl Sekundarlehramtskandidat/innen und Primarlehramtskandidat/innen unterstützt Eglis These eines Mangels bis 1912 – als die Sekundarleher/innenausbildung neu reglementiert wurde. Bezeichnenderweise entsprachen Gesetzesbeschlüsse, Reglemente und Verordnungen zu keiner Zeit unbedingt der Praxis der Lehrer/innenausbildung an der Universität, vielmehr wurde die Rechtslage nach einer jeweiligen Phase des Ausprobierens nachjustiert. Es lässt sich ausserdem konstatieren, dass der Primarlehramtsstudiengang in hohem Masse von persönlichen Beziehungen und Aspirationen bestimmt war und die Inhalte nicht nur stets im Wandel, sondern auch stets umstritten waren. Stettbachers Rolle und Funktion, aber auch seine Persönlichkeit, waren für den Studiengang überaus bestimmend und tragend. Die Etablierung der Volksschuldidaktik an der Universität war damit eng mit ihm verwoben, wobei dafür auch Statusfragen, Emotionen, Strategiebewusstsein, persönliche Anliegen und Beziehungen sowie Stettbachers Vorstellung des Verhältnisses von Theorie und Praxis mitentscheidend waren. (Criblez & Lussi Borer 2011, S. 256; Grube & Hoffmann–Ocon 2015, S. 40)

Quellen und Literatur

Criblez, L. & Lussi Borer, V. (2011): Die Formierung der Erziehungswissenschaften und die akademische Lehrerinnen– und Lehrerbildung. In R. Hofstetter & B. Schneuwly (Hrsg.), Zur Geschichte der Erziehungswissenschaften in der Schweiz. Vom Ende des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts (S.237–269). Bern: hep.

Egli, G. (1908). Die Ausbildung von Volksschullehrern an der Universität Zürich. Der Pädagogische Beobachter im Kanton Zürich. Mitteilungen des Kantonalen Lehrervereins. Beilage zur Schweizerischen Lehrerzeitung, 2(9), 1–4.

Forschungsbibliothek Pestalozzianum (FBP):

  • ZH HA II 5, Studienordnung zur Erlangung des Primarlehramtes an der Universität Zürich, 21.8.1912.
  • [ohne Signatur], Übungsschule 1909–1916 Notizbuch Hans Stettbachers.

Grube, N. & Hoffmann–Ocon, A. (2015). Orte der Lehrerinnen– und Lehrerbildung im Kanton Zürich. Überblick auf Dynamiken, Kontroversen und eine spannungsgeladene Vielfalt. In A. Hoffmann–Ocon (Hrsg.), Orte der Lehrerinnen– und Lehrerbildung (S. 25–95). Bern: hep.

Staatsarchiv Zürich (StAZH):

  • MM 3.57 RRB 1938/2541, Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, 6.10.1938.
  • MM 3.57 RRB 1938/3278, Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, 22.12.1938.
  • OS 25 (S. 105–112), Offizielle Sammlung der seit 10. März 1831 erlassenen Gesetze, Beschlüsse und Verordnungen des Eidgenössischen Standes Zürich, Band 25.
  • OS 27 (S. 520–527), Reglement betreffend die Fähigkeitsprüfungen zur Patentierung zürcherischer Sekundarlehrer und Fachlehrer, 11.10.1906.
  • OS 28 (S. 105–112), Reglement über die Fähigkeitsprüfung zur Patentierung zürcherischer Primarlehrer, 24.12.1907.
  • OS 29 (S. 446–449), Reglement betreffend die Fähigkeitsprüfung zur Patentierung zürcherischer Primarlehrer an der Universität, 26.9.1912.
  • OS 29 (S. 513–521), Reglement betreffend die Fähigkeitsprüfung zur Patentierung zürcherischer Sekundarlehrer und Fachlehrer, 5.4.1913.
  • OS 35 (S. 274–277), Reglement über die Ausbildung von Abiturenten zürcherischer Mittelschulen zu Primarlehrern (Primarlehramtskurs), 10.3.1934.
  • OS 35 (S. 437–440), Reglement über die Ausbildung von Abiturenten zürcherischer Mittelschulen zu Primarlehrern (Primarlehramtskurs), 26.2./21.3.1935.
  • U 98.12 – U 98.19, Statistik über die Teilnehmer der Vorlesungen, 1902–1946.
  • U 111.1 (Teil 4), Lehramtsunterricht 1907–1916, Vorstand des Schulwesens der Stadt Zürich an die Erziehungsdirektion, 4.5.1909.
  • U 111.2 (Teil 2), Lehramtsunterricht 1909–1918, Hans Stettbacher an die Erziehungsdirektion, 4.6.1909.
  • U 111.2 (Teil 2), Lehramtsunterricht 1909–1918, Hans Stettbacher an den Erziehungsrat, 3.8.1909.
  • U 111.1 (Teil 4), Lehramtsunterricht 1907–1916, Erziehungsdirektor an den Regierungsrat, 18.12.1909.
  • U 111.1 (Teil 4), Lehramtsunterricht 1907–1916, Hans Stettbacher an den Erziehungsrat, 27.6.1910.
  • Z 34.1666, Fähigkeitsprüfungen und Wahlfähigkeit, Verschiedene Gesuche um Ausnahmeregelung.
  • Z 70.73, Lehramtsunterricht 1908–1942, Verfügung der Erziehungsdirektion, 23.1.1942.
  • Z 70.73 Lehramtsunterricht 1908–1942, Protokoll des Erziehungsrates des Kantons Zürich, 31.3.1942.

UZH Archiv (UAZ), AB.1.0973, Dozierendendossier Hans Stettbacher, Meine Tätigkeit an der Zürcher Universität seit 1921, 9.1959.

Autorenschaft

Adrian Juen

Zeitmarke

1907